US-Musikindustrie muss nach Klageabweisung Anwaltskosten zahlen

Gut 68.000 US-Dollar muss die RIAA an eine Krankenschwester zahlen, die vor Gericht fälschlich beschuldigt wurde, illegal Musik über das Internet getauscht zu haben.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 139 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

Die Krankenschwester Debbie Foster hat Anspruch auf Kostenerstattung für ein Verfahren, das das Plattenlabel Capitol Records wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen gegen sie angestrengt hatte. Nachdem vor Kurzem die Klage abgewiesen wurde, muss die Recording Industry Association of America (RIAA), die für Capitol Records vor Gericht gegangen war, 68.685,23 US-Dollar Anwaltskosten zahlen. Das berichtet das auf derartige Gerichtsverfahren spezialisierte Weblog "Recording Industry vs The People". Dies sei das erste Verfahren, bei dem das Weblog Kenntnis davon erlangt, dass die RIAA Anwaltskosten erstatten müsse.

Die RIAA hatte behauptet, Foster habe Musik aus dem Internet geladen und sich damit der Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht. Die Beklagte bestritt die Anschuldigungen und beteuerte, keine Musik aus dem Internet geladen und zu der fraglichen Zeit keinen funktionierenden Computer besessen zu haben. Die Klagevertreter hatten die Anschuldigungen im Laufe des Verfahrens auch auf Fosters Tochter ausgeweitet. Fosters Gegenklage hatte der Richter mit der Abweisung der ursprünglichen Klage als hinfällig angesehen. Allerdings erklärte er die Krankenschwester zur Gewinnerin des Verfahrens, die daraufhin die Übernahme ihrer Anwaltskosten beantragte. (anw)