Datenschützer warnen vor Aufhebung der Mautdaten-Zweckbindung

Nach dem Willen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble sollen Mautdaten künftig auch für Fahndungszwecke genutzt werden können. Datenschutzexperten sehen darin den Beginn einer "völligen Auflösung der Zweckbindung".

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat davor gewarnt, die strikte Zweckbindung von LKW-Mautdaten per Gesetz aufzuheben. Entsprechende Pläne des neuen Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble (CDU) waren am Wochenende publik geworden. Demnach will Schäuble über eine Gesetzesänderung erreichen, dass die bislang ausschließlich für Abrechnungszwecke erhobenen Maut-Daten künftig auch für Fahndungszwecke genutzt werden können.

Konkreter Anlass der Überlegungen war offenbar ein Fall aus Baden-Württemberg, bei dem ein LKW-Fahrer einen Parkwächter überfahren hatte und anschließend unerkannt über die Autobahn entkommen konnte. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hatte daraufhin gefordert, die Bundesregierung solle das Autobahnmautgesetz ändern, um solche Fälle besser aufklären zu können.

Nach Ansicht des ULD sprechen jedoch zahlreiche Gründe gegen eine Auflösung dieser Zweckbindung. So seien Mautdaten ebenso wenig wie Telekommunikationsdaten "das Fahndungsreservoir der Inneren Sicherheit". Vielmehr sei für jede einer Person zugeordneten Information der Verwendungszweck vorher konkret festzulegen und nur für diesen Zweck dürften sie verarbeitet werden. Mautdaten, insbesondere über Bewegungen und Zeiten der Fahrzeuge dürften also lediglich für die Abrechnung der Mautnutzung verwendet werden und seien danach zu löschen.

"Wäre es anders, dann stünde jede für privatwirtschaftliche Zwecke über eine Person erhobene Information unter dem Vorbehalt, dass sie grundsätzlich auch zu anderen Zwecken des Staates verwendet werden dürfte", erläuterte der stellvertretende Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Johann Bizer. Von staatlichen Auskunftsrechten auf Mautdaten wären alle im System erfassten Verkehrsteilnehmer betroffen, insbesondere auch unbeteiligte Dritte und solche Personen, die über ein Zeugnisverweigerungsrecht verfügen.

"Zu befürchten ist, dass die nun beabsichtigte Durchbrechung der Zweckbindung erst der Beginn ihrer völligen Auflösung sein wird", führte Bizer weiter aus. "Heute sollen die Mautdaten nur zur Bekämpfung des Terrorismus sowie der Organisierten Kriminalität verwendet werden, morgen werden sie dann wohl auch zur Verfolgung von Fällen einer 'mittleren Kriminalität' verwendet. Und warum nicht auch zur Verhinderung von 'Sozialmissbrauch', 'Schwarzarbeit' oder zur Verfolgung von Unterhaltspflichtigen sowie – natürlich nur aus Sicherheitsgründen – auch zur Verkehrslenkung bei Großveranstaltungen?" (pmz)