Medienanstalt verhängt Bußgelder gegen Websites

Zwei Angebote sollen Mädchen als Sexualobjekte im Internet gezeigt haben, bemängelt die niedersächsische Landesmedienanstalt.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat Bußgelder von je 5000 Euro gegen zwei Internetangebote verhängt, die Mädchen als Sexualobjekte im Web zeigen. Die Anbieter der Fotos, die Minderjährige "in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung" zeigen, kommen aus Hannover und Garrel (Kreis Cloppenburg). Die Landesmedienanstalt, die den privaten Rundfunk beaufsichtigt, kontrolliert seit 2003 auch die Inhalte von Netzangeboten aus Niedersachsen; die beiden Bußgeldbescheide seien die ersten Fälle in Niedersachsen, sagte eine Sprecherin der NLM gegenüber dpa.

Die aktuellen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz  (etwa das JugendschutzgesetzJuSCHG, und JugendmedienschutzstaatsvertragJMStV) traten am 1. April 2003 in Kraft. Nach dem Jugendschutzgesetz müssen beispielsweise auch Computerspiele wie zuvor Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet sein. Alle neuen Medien, auch Internetseiten, können zudem künftig auf den Index gesetzt werden und damit Sperrungsverfügungen unterliegen. Erweitert und verschärft wurden außerdem die Verbote für schwer jugendgefährdende Medien. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag verpflichtet Anbieter von "Telemedien" unter anderem, Jugendschutzbeauftragte zu bestellen oder sich an eine Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anzuschließen und lizenzierte Filterprogramme einzusetzen, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zu pornografischen, aber auch allgemein "entwicklungsbeeinträchtigenden" Inhalten zu verwehren.

Durch den Staatsvertrag zum Jugendmedienschutz sind zudem Darstellungen verboten, die Minderjährige "in einer sexuellen Körperhaltung abbilden, die nicht ihrem Alter entspricht", erklärte die Landesmedienanstalt. Dabei muss es sich nicht um Kinderpornografie handeln. "Mit der Ahndung solcher Angebote sollen Pädosexuelle am Einstieg in kinderpornografische Angebote im Internet gehindert werden", sagte der Direktor der NLM, Reinhold Albert. Die so genannten Posenfotos seien geeignet, Kindern und Jugendlichen die falsche Botschaft zu vermitteln, dass sexueller Umgang von Erwachsenen mit Minderjährigen normal sei.

Zur Bekämpfung unzulässiger Internetangebote bietet die NLM für Schulen und andere Initiativen Fortbildungen zum Thema "Gefährdungspotenziale des Internets für Kinder und Jugendliche" an. Außerdem hat die Medienanstalt ein medienpädagogisches Handbuch ("Funktionsweise des Internets und sein Gefährdungspotenzial für Kinder und Jugendliche", ISBN-3-89158-389-3) dazu herausgegeben. (jk)