Bundesnetzagentur reguliert ATM-Bitstromzugang
Die Regulierungsbehörde hat heute die Auflagen für den ATM-Bitstromzugang veröffentlicht und der Telekom vorgelegt.
Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Telekom AG (DTAG) heute die Regulierungsverfügung für den ATM-Bitstromzugang bekannt gegeben. Darin verpflichtet der Regulierer die Telekom, ihren Konkurenten Zugang zum Telekom-Netz per ATM zu gewähren. Der Ex-Monopolist muss dafür nun eine Standardgebühr festlegen. Den Entwurf der Verfügung hatte die Behörde vor knapp einem Jahr erstmals vorgelegt.
Auf eine Vorabgenehmigung der Tarife hat die Bundesnetzagentur verzichtet. "Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die Deutsche Telekom den hierdurch zugestandenen Freiraum jetzt nicht zum Nachteil der Wettbewerbsunternehmen ausnutzen wird", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, und kündigte an, dass die Behörde die Preisgestaltung aufmerksam verfolgen wird.
Mit dem ATM-Zugang müssen konkurrierende Anbieter nicht mehr zwingend Hardware in den Vermittlungsstellen installieren, sondern können sich auf die wenigen Knoten im ATM-Backbone konzentrieren und so ihr Netz wesentlich zentraler aufbauen. Mit der neuen Vorleistung sollen die Wettbewerber in die Lage versetzt werden, qualitativ hochwertige DSL-Anschlüsse anzubieten.
"Mit der Regulierungsverfügung für den ATM-Bitstromzugang werden die von der Deutschen Telekom anzubietenden Vorleistungen für Breitbandanschlüsse weiter komplettiert", sagte Kurt anlässlich der Vorlage der Verfügung. Bereits im September vergangenen Jahres hatte der Regulierer die Telekom zur Bereitstellung eines Bitstromzugangs auf IP-Basis verpflichtet, in diesem Fall aber auf eine Vorabgenehmigung der Gebühren bestanden. (vbr)