USK soll Online-Spiele kennzeichnen

Das Bundesfamilienministerium plant eine Novellierung des Jugendschutzgesetzes, nach der auch online angebotene Spiele und Filme von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle bewertet werden sollen.

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Online-Spiele sollen nach dem Willen der Bundesfamilienministerin Kristina Schröder auf Basis des Jugendschutzgesetzes freiwillig gekennzeichnet werden. Das stößt bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) auf Wohlwollen, denn es solle ein bei Spielen und Filmen auf Datenträgern bewährtes Verfahren angewendet werden.

Bisher ist nicht eindeutig geregelt, ob für die inhaltliche Bewertung von Film- oder Spielformaten im Internet das Jugendschutzgesetz oder der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag maßgeblich ist. Das Ministerium hatte am Freitag bekannt gegeben, dass Anbieter ihre Online-Filme und Online-Spiele künftig nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes kennzeichnen können sollen. Das soll in einer geplanten Novellierung des Gesetzes festgehalten werden, die demnächst unter den beteiligten Bundesministerien abgestimmt werde.

"Damit könnten die gesetzlichen Regelungen gerade bei Computerspielen in einem zentralen Bereich wieder Anschluss an die mediale Realität finden", kommentierte USK-Geschäftsführer Felix Falk laut einer Mitteilung. Die USK hat sich auf die geplanten Gesetzesänderungen bereits eingestellt, indem sie vor gut einem Jahr begonnen hat, ein Jugendschutzsystem für Online-Spiele zu entwickeln. Auch der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) sieht in der Klarstellung der gesetzlichen Grundlagen einen Schritt in die richtige Richtung. (anw)