Koalition streitet auch über Gesetz gegen Abmahn-Missbrauch

Die Union lehnt nicht nur die vom Justizministerium geplante Deckelung des Abmahn-Streitwerts ab, sie verlangt Änderungen bei Urheberrechtsverletzungen, u. a. einfachere Preisgabe von Nutzer-Informationen an Rechteinhaber und eine "Two-Strikes"-Regelung.

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Von
  • Jürgen Kuri

Neben dem Konflikt um die Vorratsdatenspeicherung streitet die Bundesregierung auch über ein Gesetz zum Schutz von Internet-Nutzern vor überteuerten Abmahnungen. Die Union blockiert nach Angaben der Frankfurter Rundschau ein entsprechendes Vorhaben der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Es soll den Verbraucher auch besser vor unerlaubten Werbeanrufen schützen.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, verlangte eine "grundlegende Überarbeitung" des Gesetzentwurfs. "Es bleibt komplett unbeachtet, dass das geistige Eigentum im Internet mit den Füßen getreten wird", sagte Krings der Zeitung. Aus Regierungskreisen verlautete zudem laut Frankfurter Rundschau, dass die Union den Abstimmungsprozess komplett angehalten habe und nicht einmal bereit sei, über einzelne Punkte des Gesetzentwurfs zu verhandeln.

Ein Sprecher des Bundesverbandes Musikindustrie warnte davor, die Rechtsdurchsetzung im Urheberbereich werde durch die Beschränkung faktisch unmöglich gemacht und sprach von einem "inakzeptablen Signal". Der Entwurf habe eine "falsche Stoßrichtung".

Die Union lehnt nicht nur die vorgeschlagene Deckelung des Streitwerts ab, sondern verlangt umfangreiche Änderungen. Unter anderem soll es Rechteinhabern einfacher gemacht werden, bei Providern Auskunft über die Identitäten der Nutzer zu erlangen. Außerdem spricht sich die Union laut Frankfurter Rundschau für eine "Two-Strikes"-Regelung mit Warnhinweisen an Internet-Nutzer aus, die Urheberrechtsverletzungen begangen haben sollen.

Der Entwurf aus dem Justizministerium sieht verschiedene Maßnahmen zur Eindämmung unseriöser Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit dem Internet vor. Unter anderem sollen die Streitwerte für Fälle, bei denen es um die Verletzung von Urheberrechten durch das Kopieren fremder Inhalte geht, erheblich sinken. Das würde zur Folge haben, dass die anfallenden Anwaltskosten und Erstattungen deutlich niedriger ausfallen als bisher. Wenn sich eine kostenpflichtige Abmahnung künftig als unberechtigt erweist, soll der zu Unrecht Abgemahnte die Kosten für den von ihm selbst eingeschalteten Rechtsanwalt zurückerstattet bekommen. Auch kleinere Wettbewerbsverstöße von Online-Händlern sollen weniger Verfahrenskosten nach sich ziehen. Gleichfalls im Gesetzespaket findet sich die Abschaffung des "fliegenden Gerichtsstandes", allerdings nur für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten.

Eine ausführliche Analyse des geleakten Entwurfs für ein "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" veröffentlichte heise online

(jk)