Freenet.de darf sich nicht "zweitgrößter Online-Dienst Deutschlands" nennen [Update]
GMX hatte ein Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs gegen den Hamburger Internet-Dienstleister angestrengt, weil dieser mit entsprechenden Aussagen geworben hatte.
Der Hamburger Internet-Dienstleister Freenet.de darf sich nach einem Urteil des Berliner Landgerichts nicht länger als "zweitgrößter Online-Dienst Deutschlands" bezeichnen. Die GMX Internet Services GmbH hatte ein Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs gegen die Freenet.de AG angestrengt, weil diese in Pressemeldungen, Werbeanzeigen sowie auf der eigenen Web-Seite mit entsprechenden Aussagen geworben hatte.
In der jetzt vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung (AZ 97 O 106/04) heißt es, die Inanspruchnahme des zweiten Platzes als Internet-Dienstleistungsunternehmen durch die Beklagten sei irreführend, weil sie diese Stellung nicht einnehmen. GMX wirft dem Konkurrenten vor, sich durch die "falsche Werbung und unzutreffende Presseveröffentlichungen" seit Eintritt in den DSL-Markt bei Verbrauchern und Investoren "eine unverdiente Geltung" verschafft zu haben.
[Update]:
Freenet-Sprecherin Elke Rüther wies inzwischen gegenüber heise online darauf hin, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. "Die Freenet AG prüft, ob sie dagegen vorgehen wird", sagte Rüther. (tol)