Britische Medienaufsicht untersucht E-Mail-Hack durch Sky News

In Großbritannien untersucht die Medienaufsicht das Hacken von E-Mails durch einen Journalisten des Nachrichtensenders Sky News. Der hatte die gewonnenen Informationen ausgewertet und später veröffentlicht.

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Die britische Medienaufsichtsbehörde Ofcom wird untersuchen, inwieweit ein Journalist von Sky News mit dem Hacken von E-Mails den "Broadcasting Code", die Regeln für Fernseh- und Radiosender verletzt hat. Das berichten britische Medien übereinstimmend. In dem Fall geht es um Beiträge über John Darwin, der seinen eigenen Tod vorgetäuscht hat, um an das Geld seiner Lebensversicherung zu gelangen. Er und seine Ehefrau sind 2009 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Vor wenigen Wochen hatte der Nachrichtensender Sky News eingestanden, dass ein führender Angestellter das Hacken von E-Mails genehmigt hatte. Im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren gegen Darwin verschaffte sich daraufhin der Korrespondent Gerard Tubb Zugang zu den E-Mails von John Darwin an seine Ehefrau. Später erstellte er einen Beitrag für Sky News, in dem er aus den privaten E-Mails zitierte. Außerdem veröffentlichte der Nachrichtensender eine Voicemail-Nachricht von Anne Darwin, die eindeutig an ihren offiziell verschwundenen Mann gerichtet war.

Sky News bezeichnet das Vorgehen als redaktionell gerechtfertigt. Es sei zulässig, in bestimmten Fällen die Regelungen des "Broadcasting Code" zu übertreten, wenn es im öffentlichen Interesse sei. Das würde auf den Fall John Darwin zutreffen. Die Polizei sei außerdem über die Quelle in Kenntnis gesetzt worden. Ofcom will dagegen überprüfen, inwieweit die Privatsphäre des Ehepaars verletzt wurde, als ohne vorherige Genehmigung im Rahmen der Berichterstattung auf ihre E-Mails zugegriffen wurde. (mho)