Einschränkungen beim Datenschutz im Briefverkehr beklagt

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar spricht von einer deutlichen Zunahme der Bürgerbeschwerden gegen Briefzusteller nach der Teilöffnung des Postmarktes und warnt vor einem Wegfall des Datenschutzes bei der weiteren Liberalisierung.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 102 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat auf eine deutliche Zunahme der Bürgerbeschwerden gegen Briefzusteller nach der Teilöffnung des Postmarktes hingewiesen. "Vielfach gehen die Vorbereitungen auf den Wegfall des Briefmonopols mit großen Umstrukturierungen der Unternehmen einher. In Folge dessen kann es zu falschen oder mangelhaften Beförderungen von Postsendungen kommen", erläuterte Schaar die Hintergründe für die Eingaben. Es dürfe aber nicht sein, dass der Konkurrenzkampf den Datenschutz verdränge und den Anspruch der Kunden auf Wahrung des Postgeheimnisses verletze.

Hierzulande bewegt sich die Deutsche Post AG prinzipiell zwar im Einklang mit dem 410 Jahre alten Postmonopol noch auf einem weitgehend staatlich geschützten Feld. Zumindest für Briefe mit einem Gewicht bis zu 50 Gramm hat sie eine Exklusivlizenz für die Zustellung, muss dafür aber die Sendungen auch bis in den letzten Winkel der Republik abliefern. Doch private Wettbewerber wie Pin in Berlin oder EP Europost haben sich bereits Marktnischen erobert und auf den Wegfall des Briefmonopols zum Ende des Jahres vorbereitet. So befördert Pin etwa den Großteil der Behördenpost in der Hauptstadt in die privaten Briefkästen. Insgesamt stehen Hunderte lizenzierter Herausforderer in den Startlöchern, um der Deutschen Post Anteile am milliardenschweren Briefmarkt abzujagen.

EU-weit soll von 2011 an bei der Briefzustellung ähnlich wie beim Telefonieren oder bei der Stromversorgung ein offener Markt entstehen. Das EU-Parlament hat sich kürzlich für eine entsprechend gestaffelte Abschaffung des Briefmonopols ausgesprochen, während die EU-Kommission mehr Tempo machen und bereits 2009 den Monopolschutz nationaler Postdienstleister aufheben wollte. Die neuen Mitgliedstaaten in Osteuropa sollen sich gemäß der Abgeordneten bis 2013 Zeit lassen können mit er Öffnung ebenso wie Länder mit extremen geografischen Lagen.

Schaar blickt der Entwicklung skeptisch entgegen und fürchtet, dass der Datenschutz im Rahmen der weiteren Privatisierung unter die Räder kommt. Deswegen warnt der Datenschützer zum einen davor, dass Verstöße gegen die Wahrung des Postgeheimnisse "erhebliche Konsequenzen" nach sich ziehen könnten. Gemeinsam mit der Bundesnetzagentur, welche die Einhaltung der von ihr vergebenen Lizenzen auf dem Postmarkt überwache, werde er genau prüfen, ob Verstöße gegebenenfalls mit Bußgeldern oder gar Lizenzentzug geahndet werden müssen. Die enge Zusammenarbeit sei wichtig, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durch die Postdienstleister unter den neuen Bedingungen zu gewährleisten.

Zum anderen verweist Schaar darauf, dass der Schutz der Privatsphäre von den Herausforderern auch als Marketingaspekt gesehen werden sollte: "Unabhängig vom endgültigen Wegfall des Briefmonopols sichert die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen bei der Erbringung von Postdienstleistungen immer einen Wettbewerbsvorteil beim Kunden." Er erwarte deshalb von den Unternehmen, dass sie auch aus wirtschaftlichem Eigeninteresse alle notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes treffen werden. (Stefan Krempl) / (jk)