Rechtsstreit um IP-Adressspeicherung geht in die Berufung

Das Landgericht Darmstadt wird sich am Mittwoch mit den Berufungen eines T-Online-Kunden und des Unternehmens im Streit um die Speicherung von Verbindungsdaten befassen.

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Am kommenden Mittwoch geht der Rechtsstreit zwischen dem T-Online-Kunden Holger Voss und seinem Provider über die Dauer der Speicherung von Verbindungsdaten in die nächste Runde. Vor dem Landgericht Darmstadt steht das Urteil des Amtsgerichts Darmstadt von Anfang Juli zur Diskussion, nach dem die Speicherung von IP-Adressen bis 80 Tage nach Rechnungsstellung den Datenschutzbestimmungen widerspreche. Voss ist mit dem Urteil nicht rundum zufrieden, da das Amtsgericht es für vertretbar gehalten habe, wenn es mehrere Tage dauert, bis die Daten gelöscht werden. Darin sieht der Kläger einen Verstoß gegen die Pflicht, Daten, die für die Abrechnung benötigt werden, "unverzüglich" von Daten zu trennen, die nicht mehr benötigt werden und die nicht mehr benötigten Daten ebenso "unverzüglich" zu löschen, teilt Voss mit.

Auch erlaube das Amtsgerichtsurteil T-Online zu speichern, wann und wie lange der Kläger ins Internet eingewählt war und welche Datenmengen er dabei empfangen und versendet hat. Voss sieht diese Daten als für die Abrechnung nicht erforderlich an, da er eine Flatrate zahlt. T-Online wiederum hat ebenfalls Berufung eingelegt, weil das Unternehmen weiterhin monatelang speichern dürfen will, wer wann und wie lange mit welcher IP-Adresse ins Internet eingewählt war und wie viele Daten dabei übertragen wurden. Voss hatte geklagt, nachdem er vor zwei Jahren wegen eines satirischen Beitrags in einem Telepolis-Forum angeklagt und freigesprochen worden war. In diesem Verfahren war ihm die Praxis von T-Online bewusst geworden.

Siehe dazu auch: (anw)