Abmahnungen gegen Hardwarehändler wegen "Typhoon"-Lüfter

Anubis mahnt Händler ab, weil sie Thermaltake-CPU-Lüfter mit dem geschützten Namen "Typhoon" anbieten.

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Von
  • Holger Bleich

Das deutsche Unternehmen Anubis vertreibt unter der seit 1996 EU-weit registrierten Marke "Typhoon" verschiedene elektronische Produkte, von MP3-Player bis zum PC-Soundsystem. Der taiwanische Hersteller Thermaltake verkauft weltweit über verschiedene Vertriebsniederlassungen PC-Kühlsysteme, unter anderem seit eineinhalb Jahren auch eine CPU-Kühlerserie mit der Bezeichnung "Typhoon".

Darauf ist Anubis nach eigenem Bekunden jüngst aufmerksam geworden und beauftragte eine Rechtsanwaltskanzlei, diese Markenrechtsverletzung zu bekämpfen. In den letzten Tagen erhielten etwa 200 Händler, die einen solchen Kühler anboten, eine Abmahnung. Darunter befinden sich Branchenriesen wie der PC-Teile-Versender Alternate, aber auch private eBay-Anbieter sollen laut Thermaltake von Anubis abgemahnt worden sein.

In allen Fällen setzt die Kanzlei Stopp, Pick & Kollegen einen Gegenstandswert von 150.000 Euro an und errechnet daraus ein Anwaltshonorar von jeweils 2413,38 Euro. "Es bedarf wohl keiner weiteren Erläuterung", so ist in der Abmahnung zu lesen, "dass die Marke 'Typhoon' identisch verwendet wird". Rechtsanwalt Jörg Oliver Pick war von 1998 bis 2000 Leiter der Rechtsabteilung sowie Mitglied der Geschäftsleitung von Anubis, dürfte also mit den Marken des Unternehmens bestens vertraut sein. Überdies wird er auf der Homepage der Kanzlei als Markenrechtsexperte geführt. Dennoch hat die Kanzlei zur Recherche der Rechtsverletzung einen Patentanwalt hinzugezogen. Diesem stehe dasselbe Honorar zu, sodass die Abgemahnten bis zum 1. September 2006 jeweils insgesamt 4826,76 Euro an die Kanzlei überweisen sollen.

Im Gespräch mit heise online rechtfertigte Pick das Vorgehen seiner Kanzlei. Der Gegenstandwert richte sich nach dem Wert der viel genutzten Marke, sei also realistisch: "Hier geht es nicht um Gebührenschinderei." Ihm sei bereits vorgeworfen worden, es handle sich um eine Massenabmahnung, und dies beleidige ihn. Als man die Rechtsverstöße festgestellt habe, sei die Entscheidung gefallen, diese möglichst schnell zu unterbinden. Deshalb habe man die Händler und erst in einem zweiten Schritt Thermaltake direkt abgemahnt. "Falls wir private eBay-Händler abgemahnt haben sollten, war das ein Versehen. Das werden wir zurückziehen." Der Patentanwalt sei hinzugezogen worden, weil er auch in anderen Fällen für Anubis tätig und deshalb eine große Hilfe gewesen sei.

Oliver Müller, Vertriebsleiter der Thermaltake Deutschland GmbH, räumte den "unbeabsichtigten Markenrechtsverstoß" unumwunden ein. Er verstehe aber nicht, "warum sich Anubis nicht direkt an uns gewendet hat. Wir hätten da doch sofort reagiert." Man sei im Gespräch mit vielen Abgemahnten und werde sich am morgigen Donnerstag mit der Geschäftsführung von Anubis treffen, um eine Lösung des Problems anzustreben. Abgemahnten biete man unter der Mail-Adresse abmahnungen@thermaltake.de Hilfe an. (hob)