Zwei Jahre Haft im Dialer-Prozess

Im Dialer-Prozess gegen zwei Geschäftsleute verhängte das Essener Landgericht eine Haftstrafe von zwei Jahren.

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  • dpa

Gestern wurde das Urteil gegen zwei Geschäftleute aus Essen und Solingen gesprochen, die sich seit dem 2. März wegen systematischer Irreführung von Internetkunden vor dem Essener Landgericht verantworten mussten. Die 17. Strafkammer hat die beiden 22 und 31 Jahre alten Angeklagten zu jeweils zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Sie hatten gestanden, falsche Virenwarnungen verschickt und ihre ahnungslosen Adressaten zur Installierung von so genannten Dialer-Programmen verleitet zu haben. Anschließend wurde die Internetverbindung über teure 0190er-Nummern hergestellt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich der Gewinn der Angeklagten auf knapp zwei Millionen Euro belief.

In das Urteil sind 33 Fälle eingegangen. Die Staatsanwaltschaft geht jedoch davon aus, dass die Zahl der Geschädigten viel größer ist. Vermutlich sei vielen Opfern die überhöhte Telefonabrechnung gar nicht aufgefallen. Als Grundlage für ihre Gewinneinschätzung nannten die Ermittler die hohen Geldeingänge auf den Konten der Angeklagten. (dpa) / (pen)