Kündigung von Franchisenehmern bei PC-Spezialist ungültig
Am Freitag erklärte das Landgericht Bielefeld die letzten zwölf von 19 Kündigungen für ungültig.
Das Landgericht Bielefeld hat am Freitag die letzten zwölf von insgesamt 19 Kündigungen von PC-Spezialist-Franchisenehmern für ungültig erklärt. Der Richter sei damit den Entscheidungen vom August und November dieses Jahres gefolgt, in denen bereits sieben Kündigungen für unwirksam erklärt worden seien, teilt die Franchisekette mit. Die Franchisenehmer müssen jetzt ihren laufenden Franchisevertrag erfüllen. Dazu gehört neben der Zahlung von außenstehenden und laufenden Gebühren auch das Anbringen der Außenwerbung im Design von PC-Spezialist.
Im April dieses Jahres haben Franchisenehmer von 19 PC-Spezialist-Geschäften die außerordentliche Kündigung ihres Vertrages gegenüber der Firmenmutter Synaxon AG erklärt in der Absicht, zum Konkurrenten Electronic Partner zu wechseln. Diese Kündigungen seien ohne Angabe von Gründen erfolgt, teilt Synaxon mit. Das Unternehmen ist daraufhin vor Gericht gegangen, um die Unwirksamkeit der Kündigungen feststellen zu lassen.
Seit der Umbenennung des Unternehmens im August ist PC-Spezialist ein Geschäftsbereich der Synaxon-Gruppe. Die betroffenen Franchisenehmer waren laut Medienberichten mit ihrer Zentrale unzufrieden, da sie sich nicht ausreichend betreut fühlten. Diese habe ihre Entscheidungen hinsichtlich der Interessen der Aktionäre des börsennotierten Unternehmens getroffen. Im April war das Tischtuch endgültig zerschnitten. (anw)