Kein Download der Kazaa-Software mehr für australische User

Um vorerst einem Gerichtsentscheid zu entsprechen, sperrt Kazaa den Download seiner P2P-Software für australische Anwender und fordert sie auf, die Software nicht mehr zu benutzen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Am gestrigen Montag endete die letzte Frist für Sharman Networks, Hersteller der P2P-Tauschbörsensoftware Kazaa, um einem Gerichtsentscheid zu entsprechen: Alle urheberrechtlich geschützten und nicht für den Tausch lizenzierten Musikstücke müssten ab dem 5. Dezember in Kazaa blockiert werden, legten die australischen Richter fest. Gelinge dies nicht, habe Sharman Networks den Dienst einzustellen. Sharmann Networks will dem nun insofern entsprechen, als der Download der Kazaa-Software für australische User gesperrt wird. Auch dürften australische User den Kazaa Media Desktop nicht mehr einsetzen, wenn sie ihn schon zu einem früheren Zeitpunkt heruntergeladen hätten. Ob User die Kazaa-Software downloaden können, entscheidet Sharman Networks nach australischen Medienberichten anhand der IP-Adresse.

Nach Ansicht von Sharman Networks, die die Firma auf der Kazaa-Website prominent verbreitet, ist mit dem Gerichtsentscheid die Nutzung des Kazaa Media Desktop für Personen in Australien nicht gestattet. Dem entspreche man mit der Download-Sperre und der Aufforderung an Australier, die Nutzung einzustellen – dies bleibe so lange bestehen, bis über einen Widerspruch von Sharman Networks gegen den Beschluss des Gerichts entschieden sei. Eine Verhandlung ist für Februar 2006 angesetzt. Allerdings stößt Sharman Networks mit seiner Ansicht und seinen Maßnahmen auf heftigen Widerspruch des australischen Musikindustrie-Verbandes ARIA. Kazaa habe die Gelegenheit gehabt, die richtigen Dinge zu tun, und die Firma habe diese Chance nicht genutzt, meinte ein ARIA-Sprecher.

Das Gericht hatte angeordnet, in Kazaa müsse ein Filter implementiert werden, der den Tausch urheberrechtlich geschützter und für die Tauschbörse nicht lizenzierter Songs verhindere. Die Anordnung folgte einem Urteil vom September, als der Australian Federal Court entschieden hatte, dass die seit 2002 von den Unternehmen Sharman Networks und Altnet für Tauschzwecke zur Verfügung gestellte P2P-Software gegen das Urheberrecht verstoße. Zudem verfügte das Gericht nun in seiner Anordnung, Sharman Networks müsse zur Filterung eine Liste von 3000 Song- und Künstlernamen einsetzen, die von der Musikindustrie geliefert würden. Anwender dürfen die Filterfunktion in der neuen Kazaa-Software nicht ausschalten können; außerdem ist die Musikindustrie berechtigt, die Liste der zu filternden Begriffe in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren.

Sharman Networks meint nun, man sei über diese Anordnung weit hinausgegangen, da man die Software für australische Nutzer gesperrt habe. Eine Filterung, wie sie die Musikindustrie fordere, sei gar nicht möglich. Die ARIA dagegen erklärte, der P2P-Dienst sei weiter nutzbar; Filter, die Songs blockieren, seien nicht eingeführt worden. Dies sei aber die Mindestanforderung gewesen, um den Dienst weiterführen zu können. Die ARIA will nun wieder vor Gericht ziehen, um die Durchsetzung der Entscheidung über die Song-Filter durchzusetzen. (jk)