Technische Optionen für die Online-Durchsuchung

Rein technisch wären Online-Durchsuchungen machbar. Allerdings ergibt sich für die Behörden ein unlösbarer Interessenkonflikt.

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Datenschützer schlagen Alarm: Die von Politikern und anderen geforderten Online-Durchsuchungen könnten Kollateralschäden bei der allgemeinen Computersicherheit produzieren, die in keinem Verhältnis zur technischen Maßnahme der Ermittler stehen würden, warnte kurz vor der Konferenz der Datenschützer diese Woche Johan Bizer, der stellvertretende Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein. Und in einer Entschließung der Konferenz selbst wenden sich die Datenschützer gegen "staatliches Hacking". Die Privatsphäre dürfe nicht ausgehöhlt werden, hieß es.

Rein technisch wären Online-Durchsuchungen machbar, allerdings ergibt sich für die Behörden ein unlösbarer Interessenkonflikt: Einerseits fordern und fördern sie Sicherheitsmaßnahmen, auf der anderen sind es genau diese Sicherheitsmaßnahmen, die ihnen den Zugriff auf die gewünschten Information verwehren. Entweder verbietet man effiziente Schutz-Software oder man versucht genau diese Schutz-Software immer wieder auszutricksen – und findet sich dabei in der Gesellschaft von Kriminellen wieder.

Die technischen Optionen eines möglichen Bundestrojaners und die sich daraus ergebenden Konsequenzen erläutert Jürgen Schmidt, Chefredakteur von heise security, in einem Know-how-Artikel:

(anw)