Gericht: Kinderporno-Ermittlung mit Kreditkartendaten rechtmäßig

Das Amtsgericht Halle hat einem Fernsehbericht zufolge die Beschwerde gegen die Fahndungsmethoden zurückgewiesen. Die Überprüfung der Daten von Millionen Kreditkartenkunden sei keine Rasterfahndung gewesen.

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  • dpa

Die umstrittenen Kinderpornografie-Ermittlungen mit Hilfe von Kreditkarten sind einem MDR-Bericht zufolge rechtmäßig gewesen. Das Amtsgericht Halle habe die Beschwerde eines Betroffenen aus Düsseldorf zurückgewiesen, sagte der leitende Oberstaatsanwalt Jörg Wilkmann am heutigen Montag dem MDR-Magazin Sachsen-Anhalt heute. Ermittler aus Sachsen-Anhalt hatten Daten von Millionen Kreditkartenkunden aus Deutschland auf Kinderpornokäufe im Internet überprüft.

Beim Amtsgericht Halle waren mehr als 20 Anträge gegen dieses Vorgehen eingegangen. Die Kritiker argumentierten, es habe keinen konkreten Anfangsverdacht für die Überprüfung gegeben. Es handele sich um eine Rasterfahndung, für die ein richterlicher Beschluss hätten vorliegen müssen. Der Oberstaatsanwalt sagte, es habe ausreichend Anhaltspunkte gegeben, um die Daten zu prüfen. Es habe sich nicht um eine Rasterfahndung gehandelt.

Zur Aktion gegen Kinderpornografie im Internet und zur Überprüfung der Kreditkartendaten siehe auch:

(dpa) / (vbr)