IT-Branchenverband warnt vor Überregulierung beim Handy-TV

Der Bitkom stemmt sich gegen die Übertragung des engen Regelwerks für den Rundfunk auf mobile Multimediadienste und fordert ausreichende Übertragungskapazitäten fürs Unterwegsfernsehen.

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Der Branchenverband Bitkom stemmt sich gegen die Übertragung des engen Regelwerks für den Rundfunk auf das Handy-TV und fordert ausreichende Übertragungskapazitäten fürs Unterwegsfernsehen. Dies geht aus einem aktuellen Positionspapier des Verbands zu "mobilen Multimediadiensten" hervor. Bewegtbilder-Angebote fürs Mobiltelefon über die Standards DVB-H (Digital Video Broadcast-Handheld) und DMB (Digital Multimedia Broadcast) haben demnach eine hohe wirtschaftliche Relevanz, "weil sie neue Geschäftsmodelle und Märkte ermöglichen und erhebliche Wachstumsimpulse für die angrenzenden heutigen Märkte schaffen". Die erhofften Einnahmequellen, die auch aus Investitionen für Aufbau, Betrieb und Erweiterung der Netze sowie der Anschaffung der mobilen Endgeräte sprudeln sollen, sieht der Bitkom allerdings durch drohende Fehler der staatlichen Hand in Gefahr.

Besonders besorgt zeigt sich die Branche darüber, dass die Politik die erheblichen Unterschiede zwischen Rundfunk und Telemediendiensten verkenne und ohne sachlichen Grund verschiedene Dienste gleich regulieren wolle. Vor allem bei Form und Wirkung des Angebots seien beide Bereiche sehr unterschiedlich und hätten daher nicht die gleiche Regelungsbedürftigkeit, schreibt der Bitkom. Er spielt damit hauptsächlich auf die "größere Nutzerkontrolle" und Interaktivität bei neuen Medien an. Insbesondere Werbezeitbeschränkungen, Inhaltsquoten und sonstige inhaltliche Vorgaben, Bestimmungen über die räumliche Verteilung sowie eine Gebührenfinanzierung lehnt der Verband bei Diensten wie dem Handy-TV daher "strikt ab". Der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, Wolf-Dieter Ring, warnte dagegen kürzlich vor dem wachsenden Einfluss großer Handy- und Internet-Unternehmen auf die Medienmärkte.

Noch hegt der Bitkom aber Zweifel, ob dem Gesetzgeber die mit dem umstrittenen Entwurf für ein Telemediengesetz (TMG) geplante Trennung in neue Mediendienste, Telekommunikationsdienste und klassische Rundfunkangebote funktioniert. Er sieht hier weiter Abgrenzungsschwierigkeiten, die nicht durch "Doppelregulierung und Doppelzuständigkeiten" nur scheinbar gelöst und dadurch letztlich nur verschlimmert werden dürften. Die Rundfunkdefinition will die Lobby-Vereinigung daher schärfer gefasst sehen. Als Rundfunk dürften nur massenmediale Angebote betrachtet werden, die Meinungsrelevanz besitzen, ein lineares, für den Nutzer nicht beeinflussbares zeitliches Programmschema haben und eine "Punkt-zu-Multipunkt-Übertragung ohne gesonderte Aufbereitung für oder Interaktion mit dem Nutzer voraussetzen".

Für das Angebot und den Erfolg mobiler Dienste sei die rechtzeitige Reservierung und Zuweisung der benötigten Frequenzen eine Grundvoraussetzung, hält das Positionspapier weiter fest. Hier sieht der Bitkom vor allem die Länder in der Pflicht, da diese für die Zuweisung von Übertragungskapazität in Form von Frequenzen zuständig seien. Der Verband fordert daher die Medienpolitiker auf, "ungenutzte Kapazitäten zu einer bundesweiten Bedeckung mit mobilen Multimediadiensten zu koordinieren". (Stefan Krempl) / (anw)