Netzbetreiber: Handy-TV nur mit Grundverschlüsselung und Zugangsgebühr

Vodafone D2 hat Anforderungen an die Regulierung künftiger mobiler Multimediadienste gestellt und besteht dabei etwa auf eine bundeseinheitliche Frequenzvergabe.

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Politik und Wirtschaft arbeiten momentan eifrig gemeinsam daran, Fernsehen auf dem Mobiltelefon zu einem Erfolgsmodell zu machen. "Alle wollen Mobile-TV", meinte Markus Haas, Bereichsleiter Regulierung bei O2, auf dem Forum zur Kommunikations- und Medienpolitik des Branchenverbands Bitkom. Jenseits der Schlüsselfrage, ob als Standard DVB-H oder DMB zum Einsatz kommen soll, verwies Isabel Tilly, Rechtsexpertin bei Vodafone D2, aber auch noch auf einige regulierungspolitische Herausforderungen. Dazu zählte sie insbesondere die Frequenzverfügbarkeit und die Gewährleistung der Abrechenbarkeit der schönen neuen tragbaren TV-Welt. Zugleich zeigte sie sich besorgt über eine drohende Überregulierung der Flimmerkiste auf dem Handy.

Um ein sinnvolles Startpaket für DVB-H schnüren zu können, hält Tilly konkret eine "bundesweite Abdeckung mit mindestens einem Multiplex" für erforderlich. Über die Frequenzbündelstelle wären damit 16 bis 20 Kanäle fürs Handy-TV verfügbar, was den Nutzern eine relativ breite Programmauswahl bieten würde. Begehrlichkeiten traditioneller Medien auf die nach wie vor raren Multiplexe müssten laut Tilly hinter diesem Anspruch zurückstehen: "Der Vorrang des klassischen Rundfunks vor innovativen neuen Diensten ist nicht mehr gerechtfertigt", da insbesondere bei letzteren neue Arbeitsplätze geschaffen würden. "Strikten Belegungsvorgaben" für die Kanäle oder einer Gängelung bei neuen Werbeformen widersetzte sich die Vodafone-Vertreterin zugleich. Die mobilen Dienste dürften bei der Regulierungsdichte nicht mit dem klassischen Rundfunk gleichgestellt werden.

Gleichzeitig machte sich Tilly für eine bundesweit einheitliche Vergabe der DVB-H-Frequenzen durch eine allein zuständige Stelle stark. Generell sind in diesem Bereich bislang nur die Landesmedienanstalten Berlin-Brandenburg, Hamburg und Niedersachsen aktiv. Die anderen wollen mit einem Bündelverfahren folgen. Das auf DAB aufbauende DMB ist dagegen bereits prinzipiell einsetzbar, aber auf vier Programme begrenzt. Mehrere Ausschreibeverfahren laufen schon, doch es gibt noch Streit um ihre konkrete Abwicklung.

Deutlich machte Tilly ferner, dass die Anbieter eine Grundverschlüsselung des mobilen TV-Dienstes für unabdingbar halten. "Ein kommerzielles Angebot setzt erhebliche Investitionen in den Sendenetzbetrieb und die Subventionierung der Endgeräte voraus", betonte sie. Für die Refinanzierung sei daher die Erhebung einer Zugangsgebühr vergleichbar zu dem Entgelt, das für den Anschluss ans Kabelnetz monatlich fällig wird, erforderlich. Um diesen Obolus abrechenbar zu machen, müsse eine prinzipielle Verschlüsselung erfolgen. Schließlich gebe es im Mobilfunk keinen physischen Anschluss, den man beim Verzicht aufs Handy-TV verplomben könne. Die einzige Lösung sei daher, autorisierte Nutzer individuell für den kryptographisch gesicherten Dienst freizuschalten. Dabei gehe es nicht um die Bezahlung spezieller Inhalte, für die weitere Kosten entstehen könnten. Nicht außer acht zu lassen ist ferner, dass auch die GEZ im Rahmen der Anfang 2007 in Kraft tretenden Neuordnung Verbraucher mit multimedial gerüsteten Mobiltelefonen künftig mit der Rundfunkgebühr belasten will. Dies träfe aber nur Haushalte, die noch keinen Fernseher angemeldet haben.

Auf scharfe Kritik stießen die Ausführungen der Vodafone-Regulierungsexpertin bei Michael Bobrowski vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. "Eine Grundverschlüsselung frei verfügbarer Programme ist für uns schwerer Brocken", betonte der Nutzervertreter auch im Hinblick von Bestrebungen stationärer TV-Sender, ihre Angebote nicht mehr frei über diverse Übertragungskanäle zu verbreiten. "Wir haben hier die große Sorge, dass der Zugang zu wichtigen Programmen behindert und die Meinungsbildung erschwert wird." Der Rundfunk könne nicht als Wirtschaftsgut allein betrachtet werden, da er gesellschaftliche Funktionen erfülle. Dies gelte auch fürs Handy-TV, solange dort nicht ein völlig neues Produkt angeboten werde. "Ich will nicht gleich von einem Digital Divide reden", erklärte Bobrowski. Aber den gängigen Medienkonsum könnten sich bald wohl nicht mehr alle Bürger leisten.

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(Stefan Krempl) / (jk)