Politik plädiert für Vorratsdatenspeicherung bei Anonymisierungsdiensten

Ein Treffen zwischen Datenschützern und Politik aus Anlass der Kritik des schleswig-holsteinischen Innenministers an Internet-Anonymisierungsdiensten brachte keine rechte Annäherung.

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Von
  • Monika Ermert

Die Debatte um den Anonymisierungsdienst AN.ON geht weiter: Am gestrigen Freitag trafen sich Schleswig-Holsteins Justizminister Uwe Döring, der schleswig-holsteinische Innenminister Ralf Stegner, Generalstaatsanwalt Erhard Rex und Thilo Weichert, der Datenschutzbeauftragte des Landes und Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz (ULD), zu einem Gespräch über den Dienst, der Usern weitgehend anonyme Kommunikation im Internet ermöglicht. Weichert bezeichnete das Gespräch gegenüber heise online als "freundlich und konstruktiv". Ein weiterer Informationsaustausch sei geplant, eine Veränderung der Grundsatzpositionen allerdings nicht zu erkennen. Die im Gespräch vertretenen Ministerien strebten "irgendeine Art von Vorratsdatenspeicherung" für Anonymisierungsdienste an. Generell werde darüber hinaus eine Speicherung von Daten auf Vorrat auch für andere Dienste von den Strafverfolgungsbehörden angemahnt.

Zu einem Schlagabtausch über die Zukunft des vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Anonymisierungsdienstes war es gekommen, nachdem Döring gefordert hatte, die im Rahmen von AN.ON entwickelte Software vom Netz zu nehmen. Gleichzeitig hatte der SPD-Politiker die Förderung des Dienstes durch die öffentliche Hand gerügt – diese läuft allerdings zum Ende des Jahres aus und besteht derzeit lediglich aus Restbeträgen aus dem ursprünglichen Fördertopf. Die beteiligten Projektpartner sind derzeit eifrig in Planungen für die Zukunft von AN.ON, möglicherweise als Start-up-Unternehmen.

Aus Dörings Ministerium hieß es bereits vor dem Gespräch, es gehe natürlich nicht um ein Verbot von anonymer Internetnutzung oder gar von Verschlüsselung. Man habe vielmehr ein Interesse daran, eine Debatte dazu anzustoßen, wann der Anspruch auf Anonymität gegenüber dem Sicherheitsinteresse zurückzutreten habe. Wenn Räume im Netz geschaffen würden, die rechtlich oder technisch nicht mehr aufschließbar seien, könne dies zum Problem werden. Eine Stellungnahme nach dem Treffen war aus dem Ministerium noch nicht zu bekommen.

Weichert sagte, man müsse nun konkrete Vorschläge der Ministerien zu möglichen Regelungen über die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten bei Anonymisierungsdiensten abwarten. Mit Blick auf die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten sagte der Datenschützer: "Inwieweit Anonymisierungsdienste davon erfasst sind, ist noch völlig unklar." Als Teledienste würden Anonymisierungsdienste unberührt bleiben. Im Übrigen verwies Weichert für AN.ON auf die bestehende Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden. In Verdachtsfällen lasse sich der Verkehr von bestimmten IP-Adressen durch die Betreiber der AN.ON-Mixe realisieren, und zwar im Stil von "Quick Freeze"-Verfahren, bei denen Strafverfolger für einen aktuellen Anlass die zu diesem Zeitpunkt anfallenden Daten erhalten können.

Im Jahr 2005, betonte Weichert, habe es 42 Anfragen bei AN.ON gegeben, davon 27 von Strafverfolgungsbehörden, der Rest von privaten Parteien. Allerdings sei in keinen Fall die richterliche Anordnung vorgelegt worden, die für die Übergabe des aufgrund der jeweiligen Anforderung gespeicherten Verkehrs notwendig gewesen wäre. Auch in einem Verfahren, in dem die Münchner Staatsanwaltschaft eine Eilanordnung übersandt hatte, seien die Daten nach fehlender Bestätigung durch das Gericht ebenfalls wieder gelöscht worden. Weichert unterstrich gegenüber heise online noch einmal die geltende Rechtslage, nach der Anonymisierung nicht nur erlaubt, sondern rechtlich laut Teledienstedatenschutzgesetz (Paragraph 4 Absatz 6) geboten sei. Da Service-Provider Nutzern die Möglichkeit anonymer Nutzung oft nicht anböten, tue AN.ON dies.

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(Monika Ermert) / (jk)