Justizministerium will Plan zur Urheberrechtsreform "unverzüglich" vorlegen

Der lange erwartete "3. Korb" der Modernisierung des Urheberrechts soll außer dem umstrittenen neuen Leistungsschutzrecht laut Justizressort nichts Spektakuläres mehr enthalten.

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Der lange erwartete "3. Korb" der Modernisierung des Urheberrechts wird sich hauptsächlich auf das umstrittene neue Leistungsschutzrecht beschränken. "Es werden noch einige andere Dinge hineinkommen, die aber nicht so spektakulär sind", erklärte Hubert Weis vom Bundesjustizministerium am Donnerstag auf einer Konferenz (PDF-Datei) des Bundesverbands der deutschen Industrie (BDI) zum Welttag des geistigen Eigentums in Berlin. Eine Regelung zu "verwaisten Werken" werde es nicht geben, da diese bereits auf EU-Ebene in der Mache sei.

Den abgespeckten Entwurf zur Urheberrechtsreform "werden wir unverzüglich vorlegen", kündigte Weis an. Einen konkreten Zeitpunkt wollte er nicht nennen. In der Juristensprache bedeutet die Ansage, dass der Vorstoß nicht mehr schuldhaft verzögert werden solle. Die Liebe des Justizressorts gelte zudem dem parallelen Gesetzentwurf zur Senkung der Gebühren für Abmahnungen bei ersten Urheberrechtsverletzungen im Internet in einfachen Fällen. Da es so "unheimlich leicht" sei im Netz, gegen Rechte zu verletzen, dürfe nicht jeder Verstoß sofort mit einer Anwaltsforderung von Tausenden von Euro geahndet werden.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Ansgar Heveling warf die Frage auf, ob dieser von Unionspolitikern scharf kritisierte Entwurf zielführend sei. Es dürfe nicht dazu kommen, dass Massenabmahnungen doch automatisiert weitergingen, während gezielte individuelle Verfahren unterblieben. Die verstärkte Verlagerung der Rechtsdurchsetzung auf das Zivilrecht habe generell schließlich dazu geführt, dass eine "Entkriminalisierung" stattgefunden habe. Prinzipiell hält Heveling eine Evolution des Urheberrechts für nötig, die aber nicht die "herrschenden Verhältnisse" verändern dürfe.

Philipp Otto von der Initiative /iRights.info erinnerte daran, dass der 3. Korb eigentlich einen Schwerpunkt auf Wissenschaft und Bildung legen sollte. Für Archive, Schulen und Bibliotheken würde es ihm zufolge ein großes Problem darstellen, wenn nun nur das Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet übrig bliebe. Diese brächte über die nächste Jahre eine "riesige Rechtsunsicherheit" etwa in der Frage, wer kommerziell handelt. Insgesamt sei das Urheberrecht derzeit so unverständlich, dass es dem entgegenlaufe, "was fast alle täglich machen". Nötig sei es daher vor allem, die Privatkopie zu stärken.

Ex-Justizministerin Brigitte Zypries meinte, dass eine umfassende Novelle des Urheberrechts nicht erforderlich sei. Ein gestuftes Verfahren zu Einzelpunkten sei prinzipiell sinnvoll, hielt die SPD-Politikerin fest. Es sei aber schade, dass den großen Anhörungen zu diesem Thema im Justizressort nichts gefolgt sei und etwa ein Entwurf ihrer Partei zum Umgang mit verwaisten Werken nicht aufgegriffen worden sei. Als unerlässlich bezeichnete Zypries eine stärkere Debatte "über den Vollzug und die Durchsetzung der Rechte im Internet".

Große etablierte Buchverlage zumindest hätten aber noch kein Problem damit, online ausgeraubt zu werden, warf Günter Berg von Hoffmann und Campe ein. Bei ihnen sei der Anteil der E-Books am Gesamtumsatz noch verschwindend gering. Zunächst gehe es darum, für diese Publikationsform Rechte einzukaufen, Lizenzen für den Vertrieb zu finden und Interoperabilitätshindernisse bei Lesegeräten zu beheben. Berg betonte aber auch, dass "wir unseren Kindern erklären müssen, dass es für umsonst kaum hochwertige Inhalte gibt". (vbr)