Welttag Geistiges Eigentum: Urheber ringen mit Verbraucherschützern

Von einer Neufassung der Richtlinie zur Durchsetzung geistigen Eigentums haben verschiedene Lobbys erwartungsgemäß abweichende Vorstellungen. Was aus Sicht des einen dem Rechtsschutz dient, betrachten andere als missbräuchliche Klagepraxis.

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Von
  • Monika Ermert

Während sich die Abgeordneten des Europaparlament erneut mit dem Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) befassten, lud die Europäische Kommission passend zum Welttag des Geistigen Eigentums wenige Türen weiter zum Workshop (PDF-Datei) über eine mögliche Neufassung der Richtlinie zur Durchsetzung geistigen Eigentums (IPRED – Intellectual Property Rights Enforcement Directive; Durchsetzungsrichtlinie). Während Verbraucherschutz- und Bürgerrechtsorganisationen verlangten, von einer Neufassung zum gegenwärtigen Zeitpunkt abzusehen, präsentierten Vertreter verschiedener Rechteinhaber-Verbände ihre Wunschlisten, um Ansprüche besser durchsetzen zu können.

Die Durchsetzungsrichtlinie war 2004 vom Parlament nach harten Auseinandersetzungen verabschiedet worden. Am Ende setzte eine Mehrheit im Parlament durch, dass ursprünglich vorgeschlagene strafrechtliche Maßnahmen gestrichen wurden. Eine anschließend von der Kommission vorgeschlagene Strafrechts-Richtlinie gegen Verletzungen geistigen Eigentums verschwand auf halbem Weg in den Schubladen in Brüssel.

Ganz oben auf der Wunschliste für die neue IPRED standen heute eine indirekte Haftbarkeit alter und neuer "Mittler". Dominick Luquer, Generalsekretär der International Federation of Actors (FIA) forderte, auch Suchmaschinen, Finanzdienstleister und die Werbewirtschaft müssten genauso wie Internet Service Provider (ISPs) in der Richtlinie als potenzielle Störer erwähnt werden. Einstweilige Verfügungen gegen diese Unternehmen sollten einfacher zu erlangen sein. Raschere und europaweit einheitlichere Maßnahmen verlangte auch eine Vertreterin des Verbandes von Musikrechteinhabern, IFPI. Das Augenmerk der IFPI richtet sich auf Cyberlocker, Streaming-, P2P-Dienste und neue Cloud- und Mobilfunkdienste.

Die verschiedenen Mittler müssten Verantwortung für ihre Kunden übernehmen, befand auch der britische Richter Sir Robin Jacob. Damit auch kleinere Rechteinhaber mit geringem Budget ihre Ansprüche durchsetzen könnten, sollte man auch über Möglichkeiten nachdenken, Klagen etwa durch die Zulassung von Erfolgshonoraren für Anwälte zu erleichtern. Für dringend notwendig halte er auf jeden Fall eine klare, europaweite Regelung zur Berechnung des Schadenersatzes. Aus Sicht der versammelten Rechteinhaber sind die Schadenersatzleistungen derzeit viel zu niedrig.

Kostas Rossoglou, Senior Legal Officer des Verbraucherschützer-Dachverbandes BEUC, konterte den Vorschlag des Richters mit der Gegenforderung, dann doch bitte auch Klagen der Verbraucher zu finanzieren. Erfolgshonorare und Strafzuschläge zum Schadenersatz seien in Europa nicht erlaubt, und sie würden überdies einer missbräuchlichen Klagepraxis Tür und Tor öffnen. Joe McNamee, Executive Director von European Digital Rights (EDRI) warnte, wenn Mittler verstärkt als verlängerter Arm der Rechteinhaber eingesetzt würden, dränge sich auch die Frage auf, welches Recht sie umsetzten. Schon jetzt setzten Mittler wie Google den US-amerikanischen Digital Millenium Copyright Act gegen europäische Nutzer durch.

Die Verbraucherschützer beklagten überdies, dass Brüssel die verschiedenen Rechtsansprüche, vom Urheber- übers Marken- bis zum Patentrecht oder geographischen Herkunftsbezeichnungen, nach wie vor über einen Kamm schere und die Durchsetzungsfragen vor einer dringlicheren Reform des Begriffs des geistigen Eigentums angehe. John Mitchell, Vorsitzender der SME Innovation Alliance, stellte den Nutzen des aktuellen Patentsystems zum Schutz der Ideen kleinerer Unternehmen rundweg in Frage. Kleine Unternehmen könnten sich weder die Durchsetzung von Schutzrechten leisten, noch seien die Patentschriften für Ingenieure und Entwickler noch verständlich. "Ich frage mich, ob sich das Patentsystem überlebt hat", gab Mitchell zu bedenken. (ssu)