Mehr Datenschutz bei Berliner Melderegister gefordert

Der Berliner Landesdatenschutzbeauftragte plädiert für eine Stärkung der Bürgerrechte im Einwohnerregister mit besseren Auskunfts- und Kontrollmöglichkeiten über die behördliche Datenweitergabe.

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Der Berliner Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Dix plädiert für eine Stärkung der Bürgerrechte im Einwohnerregister der Hauptstadt. Die Bürger sollen dabei im Rahmen der laufenden Novelle des Berliner Meldegesetzes, mit der sich der Innenausschuss des Abgeordnetenhauses am heutigen Montag beschäftigte, bessere Auskunfts- und Kontrollmöglichkeiten über die behördliche Datenweitergabe erhalten. Laut Dix ist eine Anpassung des Meldegesetzes an die bundesrechtlichen Datenschutzvorgaben längst überfällig. Bislang bleibt es für die Berliner unerkenntlich, welche anderen Behörden oder Privatunternehmen letztlich etwa bei einem Umzug Einblick in die Meldedaten erhalten. Mehr oder weniger obligatorisch ist allerdings die Post von der GEZ, die Hauptstädtern kurz nach einer An- oder Ummeldung ins Haus flattert.

Konkret fordert Dix, dass der Bürger auf Antrag von der Meldebehörde erfahren soll, welchen anderen Stellen die Behörde eine so genannte einfache Melderegisterauskunft erteilt hat. Zu dieser Auskunft gehören Name und Anschrift einer gemeldeten Person. Die bisherige Amtsverschwiegenheit widerspricht dem Datenschützer zufolge dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen. Diese sollen daher künftig nachvollziehen können, wer Informationen über sie erhalten hat.

Dix macht sich weiter dafür stark, dass der Bürger künftig bei An- oder Ummeldung entscheiden kann, ob seine Daten von der Meldebehörde an Adressbuchverlage weitergegeben werden und ob sie beispielsweise gedruckt oder elektronisch veröffentlicht werden dürfen. Bislang kann er nur einen pauschalen Widerspruch einlegen. Wird nun seine Einwilligung gemäß dem Opt-in-Verfahren verlangt, setzen sich die Betroffenen eher mit den Risiken dieser technischen Entwicklung auseinander, hofft Dix. Dazu gehöre auch die von vielen als Plage empfundene Belästigung durch unerwünschte Direktwerbung. Der Bürger soll überdies der Meldebehörde eine Vertrauensperson benennen können, die im Unglücks- oder Todesfall zu benachrichtigen ist. Diese Angabe soll zusätzlich zu seinem Datensatz im Melderegister gespeichert werden. (Stefan Krempl) / (jk)