Handy-Telefonat im Stau: Maschine stopp!

Solange der Motor des Autos läuft, ist jede Nutzung, bei der das Handy in die Hand genommen wird, verboten.

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  • dpa

In einem Stau darf das Handy nur bei ausgeschaltetem Motor bedient werden. Andernfalls riskiert der Fahrer ein Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg, teilt der ADAC in München mit. Gleiches gelte, wenn das Handy als Diktiergerät an den Mund gehalten wird. Denn jede Nutzung, bei der das Mobiltelefon festgehalten werden muss, ist verboten. Eine Freisprechanlage müssen sich Autofahrer aber nicht zwangsläufig zulegen. Auch ein Head-Set mit Mikrofon und Kopfhörern erfüllt die gesetzlichen Vorschriften. (dpa) / (ssu)