Französisches Gericht verlangt Entfernung von DVD-Kopierschutz

Geklagt hatte ein Kunde, der einen käuflich erworbenen DVD-Film als Privatkopie auf Videoband ziehen wollte, dies wegen integrierter Kopierschutzmechanismen jedoch nicht konnte.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Ein Pariser Berufungsgericht hat die französischen Filmproduktionsfirmen Les Films Alain Sarde und Studio Canal angewiesen, innerhalb eines Monats den Kopierschutz für alle DVDs mit dem Titel "Mulholland Drive" (Straße der Finsternis) entfernen zu lassen. Geklagt hatte ein Kunde, der eine Kopie des David-Lynch-Thrillers auf Videoband ziehen wollte, dies wegen der integrierten Kopierschutzmechanismen jedoch nicht konnte. Vor Gericht legte der von der französischen Verbraucherschutzorganisation UFC-Que-Choisir unterstützte Kläger dar, er habe die Original-DVD käuflich erworben und eine Privatkopie anfertigen wollen, um den Film bei seiner Mutter, die lediglich ein VHS-Gerät besitze, anschauen zu können.

Anders als die Vorinstanz folgte das Berufungsgericht diesmal dem Kläger und entschied im Grundsatz für das Recht auf eine Privatkopie. Die Filmproduktionsfirmen hätten den Kunden zudem nicht ausreichend darüber informiert, dass die DVD mit einem Kopierschutz versehen ist. Zwar befinde sich auf der DVD-Hülle ein Aufkleber mit dem Akronym "CP" ("copie prohibée", Kopieren verboten), doch sei dieser zu klein und nicht aussagekräftig genug. Das Gericht verurteilte Les Films Alain Sarde sowie den DVD-Vertreiber Universal Pictures Video France deshalb zu einer Zahlung von jeweils 100 Euro Schadenersatz an den Kläger. Die Unternehmen wurden zudem angewiesen, zusätzlich jeweils 150 Euro an den Kläger sowie 1500 Euro an den französischen Video-Distributoren-Verband (SEV) zu zahlen.

Während die Verbraucherschützer von UFC-Que-Choisir den juristischen Etappensieg am liebsten schon als "Sieg der Privatkopie" in Frankreich feiern würden, stellt sich der Video-Distributoren-Verband auf eine längere gerichtliche Auseinandersetzung ein. "Wenn diese Entscheidung Bestand hat, sind wir mit einer Menge neuer Sorgen konfrontiert", erklärte SEV-Vertreter Jean-Yves Mirski gegenüber französischen Pressevertretern. Sollte das Urteil Vorbildcharakter für andere Verfahren haben, bestünde in jedem Fall ein Interessenkonflikt zwischen EU-Direktiven zum Urheberschutz -- die Kopierschutzmechanismen ausdrücklich gutheißen -- und französischer Rechtsprechung. (pmz)