Ältestenrat des hessischen Landtags berät über Twitter-Verbot

Im hessischen Landtag dürfen nur Abgeordnete Twitter-Kurznachrichten verschicken, die Zuschauer aber nicht. Das ist der Opposition ein Dorn im Auge, daher wird sich nun der Ältestenrat mit dem Thema befassen.

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Von
  • dpa

Im hessischen Landtag wird fleißig getwittert - aber nur von Abgeordneten. Besuchern ist es verboten, Online-Kurznachrichten per Handy von den Besuchertribünen aus zu senden. Die Geschäftsordnung des Landtages verbietet generell das Mitbringen von Geräten, mit denen man Film- oder Tonaufnahmen machen kann. Das wollen die Oppositionsparteien ändern. Im Ältestenrat, der an diesem Mittwoch (2. Mai) tagt, streben sie eine Änderung der Geschäftsordnung an. Ausgelöst wurde die Diskussion von Mitgliedern der Piratenpartei, die Ende März von den Zuschauertribünen aus twittern wollten. Der Ordnungsdienst des Landtages untersagte ihnen das jedoch mit Verweis auf die Hausordnung.

"Wer sich informieren und einbringen möchte, soll das auch tun können. Dazu gehört eben auch, neue Kommunikationsformen und digitale Medien entsprechend einzubinden", verlangt SPD-Chef Schäfer-Gümbel, der selbst ein großer Twitterer ist. Er befürwortet auch einen Livestream der Plenardebatten im Internet. Grüne und Linke schlossen sich der Forderung an und wiesen darauf hin, dass sie bereits vor der SPD Anträge zu diesem Thema eingereicht hätten. "Wir sollten uns darüber freuen, dass sich immer mehr Menschen über die neuen elektronischen Medien über politische Prozesse informieren und sich an ihnen beteiligen wollen", sagt der Grünen-Abgeordnete Daniel Mack. Auch die CDU gibt sich offen: "Wir sind aufgeschlossen gegenüber den neuen Medien", erklärt der parlamentarische Geschäftsführer Holger Bellino. Und der FDP-Abgeordnete Frank Blechschmidt sagt: "Entweder alle twittern – oder keiner".

Twittern ist in der deutschen Politik seit Jahren ein Thema. 2009 twitterten die CDU-Politikerin Julia Klöckner und der SPD-Mann Ulrich Kleber, dass Bundespräsident Horst Köhler wiedergewählt worden war – rund zehn Minuten vor der offiziellen Bekanntgabe; beide waren Mitglied in der Zählkommission.

Eine allgemeine Regelung für Abgeordnete und Besucher fehlt in vielen Landesparlamenten. Auch die Gerätefrage ist unterschiedlich gelöst. Beispielsweise dürfen im rheinland-pfälzischen Landtag und im Bundestag Politiker zwar Smartphones und Tablets nutzen, nicht aber ihre Laptops. Die Abgeordneten könnten sich dahinter verstecken, heißt es zur Begründung. (dwi)