EU prüft E-Book-Steuervorteil in Luxemburg und Frankreich

Apple und Amazon verkaufen E-Books aus Luxemburg und zahlen dafür nur 3 Prozent Mehrwertsteuer. Die Kritik daran wächst und wird jetzt auch von der Europäischen Kommission geprüft.

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Der Widerstand gegen den Steuervorteil für E-Books in Luxemburg und Frankreich wächst. Dem Spiegel zufolge diskutiert die Europäische Kommission das Streitthema bereits mit den beiden Ländern. Ob ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werde, habe man noch nicht entschieden. Hintergrund sind die verringerten Mehrwertsteuersätze auf E-Books, die den in Luxemburg gemeldeten Anbietern Apple und Amazon einen Wettbewerbsvorteil bieten.

Gegenwärtig werden auf E-Books, die an Privatpersonen verkauft werden, in den kritisierten Staaten 3 Prozent (Luxemburg) oder 7 Prozent (Frankreich) Mehrwertsteuer erhoben. Auch für deutsche Käufer gilt dieser Steuersatz des Staates, in dem der Anbieter ansässig ist. Erst ab 2015 wird auch hierfür das Bestimmungslandprinzip in Kraft treten (PDF-Datei). Ab dann gilt für ausländische Kunden der Steuersatz ihres Heimatstaats (in Deutschland für E-Books derzeit 19 Prozent). In der Zwischenzeit haben die in Luxemburg ansässigen Unternehmen Apple und Amazon jedoch einen deutlichen Wettbewerbsvorteil. Sogar für deutsche Verlage sind die beiden Plattformen derzeit lukrativer, da ihre Beteiligungen ausgehend vom Nettoerlös berechnet werden, bestätigte die Sprecherin des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels gegenüber dem Spiegel.

Luxemburg und Frankreich berufen sich bei ihren Steuerregelungen auf eine EU-Richtlinie (PDF-Datei), derzufolge die Mitgliedstaaten für bestimmte Güter eine ermäßigte Mehrwertsteuer verlangen dürfen. Wörtlich genannt wird dabei die "Lieferung von Büchern", doch ob E-Books darunterfallen, darüber wird derzeit gestritten. Die EU-Kommission jedenfalls ist der Überzeugung, dass E-Books keine Bücher sind, so der Spiegel.

Selbst wenn Frankreich und Luxemburg sich aber mit ihrer Auffassung durchsetzen sollten, würde dieser Steuervorteil nur noch bis Ende 2014 gelten. Danach müssten beispielsweise deutsche Kunden 19 Prozent Mehrwertsteuer auf E-Books bezahlen. Die sind jedoch bereits Teil des nächsten Konflikts. Kritisiert wird hierzulande, dass für gedruckte Bücher mit lediglich 7 Prozent deutlich weniger Mehrwertsteuer verlangt wird.

E-Book-Reader im Bücherregal

Ähnliche Unterschiede existieren derzeit in fast allen EU-Staaten (PDF-Datei). Teilweise sind sie sogar noch deutlich größer: Irland beispielsweise verlangt für Bücher gar keine Mehrwertsteuer, für E-Books jedoch 23 Prozent. Aus diesem Grund werden die Forderungen immer lauter, den verringerten Mehrwertsteuersatz, der auf Bücher gilt, auch für E-Books zu verlangen. Hinsichtlich ihres Wertes als Kulturgut würden sich elektronische Bücher nicht von gedruckten unterscheiden. In Großbritannien beispielsweise haben tausende eine diesbezügliche Petition unterzeichnet, die auch von den Verlagen unterstützt wird. Kritiker machen jedoch darauf aufmerksam, wie schwer es sein dürfte, E-Books von anderen digitalen Gütern, wie beispielsweise Datenbanken, abzugrenzen. (mho)