Verhandlung im Prozess gegen Ex-Mobilcom-Chef erneut vertagt
Im Prozess gegen Gerhard Schmid zeigte sich das Gericht durch die von der Verteidigung vorgelegten Dokumente noch nicht restlos ĂĽberzeugt und vertagte die Verhandlung auf Anfang August.
Im Strafprozess gegen den früheren Chef des Mobilfunkunternehmens Mobilcom, Gerhard Schmid, hat das Kieler Landgericht die Verhandlung am Freitag erneut vertagt. Das Gericht sah durch die von Schmids Verteidigern vorgelegten Unterlagen den Vorwurf der Staatsanwaltschaft Kiel auf eine Bankrotthandlung noch nicht zweifelsfrei widerlegt. Die Anklage wirft dem Ex-Manager vor, im Jahr 2002 Firmenanteile ohne Gegenleistung verkauft und damit Bankrott begangen zu haben. Die Landesbank Sachsen hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft zuvor einen Titel gegen Schmid über eine Forderung in Höhe von umgerechnet mehreren Millionen Euro erwirkt. Eine Pfändung der Gesellschaftsanteile durch die Landesbank sei jedoch erfolglos geblieben.
Die Verteidigung hatte zum Prozessauftakt am 18. Juli Unterlagen vorgelegt, die beweisen sollten, dass Schmid für den Verkauf der Firmenanteile tatsächlich Geld bekommen habe. Dazu dienten unter anderem Kontoauszüge. Dort sei sowohl der Eingang von 500.000 Euro als auch die anschließende Überweisung des Geldes auf ein Konto von Schmid in Liechtenstein vermerkt. Der Vorwurf der Bankrotthandlung sei deshalb nicht zu halten, argumentierte der Verteidiger Schmids, Erich Samson. Richter Oliver William erklärte allerdings, das Gericht habe trotz der Papiere und der Aussage eines Zeugen Zweifel, ob zwischen dem Verkauf der Firmenanteile und der geflossenen Summe tatsächlich ein Zusammenhang bestehe.
Der Richter räumte anschließend zwar ein, dass auch in diesem Prozess der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" gelten müsse. Aber selbst wenn die Zahlung der Summe zweifelsfrei erwiesen sei, sagte William, stelle sich die Frage, ob durch die anschließende Überweisung des Geldes auf ein Konto in Liechtenstein eine Pfändung erschwert worden wäre. Samson wies dies zurück und erklärte, im Rahmen des Europarechts sei durchaus auch eine Pfändung in Liechtenstein möglich. Die Verhandlung wird am 3. August fortgesetzt. (dpa) / (vbr)