EU-Generalanwältin: .eu-Domains für EU-Unternehmen

Wer eine Marke als .eu-Domainnamen anmeldet, muss aus der EU kommen und sie auch dort selbst gewerblich nutzen, meint EU-Generalanwältin Verica Trstenjak im Rechtsstreit um die Domain lensworld.eu.

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Unternehmen, die eine Marke als .eu-Domainnamen anmelden, müssen diese auch selbst gewerblich nutzen und in der Europäischen Union ansässig sein. Diese Ansicht vertritt die EU-Generalanwältin Verica Trstenjak in ihrem Schlussantrag (PDF-Datei) im Rechtsstreit um die Domain "lensworld.eu" zwischen den Unternehmen Pie Optiek und Bureau Gevers vor dem Gerichtshof der Europäischen Union. Dieser folgt in vielen Fällen dem Antrag der Generalanwälte.

Der belgische Kontaktlinsen- und Brillenanbieter Pie Optiek hatte gegen die belgische Beraterfirma Bureau Gevers geklagt, weil diese bei der Vergabe der Domain während der Sunrise-Phase Anfang 2006 zuvorgekommen war. Zu unrecht, wie jetzt auch die Generalanwältin meinte. Bureau Gevers hatte die Domain nicht für sich, sondern für das US-Unternehmen Walsh Optical angemeldet – und zwar nicht als Lizenznehmer einer Marke, um sie gewerblich zu nutzen, sondern lediglich allein im Interesse von Walsh Optical.

Trstenjak meint, es sei nicht zu dulden, dass ein nicht in der EU ansässiges Unternehmen die Bestimmungen über die Antragsberechtigung umgehe, indem es ein anderes Unternehmen, das in der EU sitzt, damit beauftragt. Da die Vereinbarung zwischen Walsh Optical und Bureau Gevers rechtlich nicht als Lizenzvertrag, sondern als Dienstleistungsvertrag einzuordnen sei, war Bureau Gevers während der Sunrise Period nicht antragsberechtigt, resümiert die Generalanwältin. Die Registry EURid müsse den an Bureau Gevers vergebenen Domänennamen "lensworld.eu" widerrufen. (anw)