re:publica: Creative Commons mit Nebenwirkungen

Die meisten Nutzer versehen ihre Creative-Commons-Lizenz (CC) mit der Bedingung "Non Commercial" und verbieten damit eine kommerzielle Nutzung – doch kann das Nebenwirkungen haben.

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Von
  • Torsten Kleinz

Wikimedia Deutschland hat zusammen mit dem Fachportal irights.info und Creative Commons Deutschland eine Broschüre (PDF-Datei) herausgegeben, die über "Folgen, Risiken und Nebenwirkungen" der beliebten Creative-Commons-Klausel "NC" aufklären soll. Die meisten Nutzer versehen ihre Creative-Commons-Lizenz (CC) mit der Bedingung "Non Commercial" und verbieten damit eine kommerzielle Nutzung des Werks. Dabei kann das eventuell unerwünschte Nebenwirkungen haben.

"Die Creative-Commons-Lizenzen sind dazu gedacht, das was im Internet technisch möglich ist, auch rechtlich machbar zu machen", erklärte Jan Engelmann von Wikimedia Deutschland auf der re:publica in Berlin. So sollen durch die standardisierten "Jedermann-Lizenzen" unnötige Unklarheiten und Nachfragen beim Weiterverarbeiten kreativer Werke vermieden werden. Doch mit der NC-Klausel würden Urheber die Verbreitung ihrer Werke unnötig erschweren. So dürfen zum Beispiel nur Werke in die Wikipedia hochgeladen werden, wenn der kommerzielle Gebrauch ausdrücklich erlaubt ist.

Dabei ist die Motivation der Nutzer einfach nachvollziehbar: "Man will sich nicht gemein machen mit bestimmten Geschäftspraktiken", erläutert Paul Kimpel von irights.info, der die Broschüre verfasst hat. "Das ist eine intuitive Wahl, bei der die Nutzer oft die Folgen nicht berücksichtigten." Die Wahl der Lizenz verhindere vermeintlichen Missbrauch kaum: "Wenn man nicht bereit ist, gegen nicht lizenzkonforme Nutzung der Werke vorzugehen, schreckt die NC-Klausel lediglich die rechtstreuen Nutzer ab." Auch sei vielen Nutzern nicht klar, dass zum Beispiel das Abdrucken von Fotos in Zeitungen durch die Lizenz verwehrt wird. Auch die Arbeit im Bildungsbereich erfolge oft im kommerziellen Rahmen.

"Der Gebrauch der NC-Klausel ist sehr beliebt, aber gleichzeitig auch sehr einschränkend", sagt John Weitzmann von Creative Commons Deutschland. Zwar gebe es weniger Graubereiche als vielfach vermutet – so sei ein privates Weblog auf einer kommerziellen Plattform, die sich durch Werbeeinblendungen finanziert, noch nicht als kommerziell anzusehen. Doch bringe die Einschränkung Kollateralschäden mit sich. So zeigten sich Nachnutzer häufig als übervorsichtig und verzichteten auf den Gebrauch von nicht-kommerziell lizenzierter Werke ganz, um etwaige Rechtverletzungen zu vermeiden. Auch innerhalb der Creative-Commons-Community, die gerade an einer Neufassung der Lizenz arbeitet, ist die NC-Klausel unbeliebt.

Viel wirkungsvoller sei der Gebrauch der "Sharealike"-Klausel, die Nachnutzer verpflichtet, ihre Überarbeitungen wieder unter einer freien Lizenz zu veröffentlichen. Firmen wie Werbeagenturen scheuten häufig diesen Schritt und würden lieber den Urheber bezahlen, um separate Nutzungsrechte an dem Werk zu erwerben. Die Freigabe für den kommerziellen Gebrauch könne sogar einträglich sein, betonte Engelmann. So konnte das Bundesarchiv in Koblenz nach der Freigabe von 89000 Bildern für die Wikipedia sogar einen starken Anstieg beim Verkauf hochauflösender Abzüge verzeichnen. (vbr)