Ex-Mannesmann-Chef scheitert erneut mit Schadensersatz-Klage
Auch das OLG Düsseldorf konnte keine Amtspflichtverletzungen der Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen im Zusammenhang mit Untreuevorwürfen gegen Esser beim Verkauf von Mannesmann an Vodafone feststellen.
Der ehemalige Chef des Mannesmann-Konzerns, Klaus Esser, ist erneut mit seiner Forderung nach insgesamt 200.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld vor Gericht gescheitert. Esser hatte die Verurteilung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Ersatz von Strafverteidigerkosten in Höhe von 100.000 Euro beantragt, weil die Staatsanwaltschaft seiner Meinung nach zu Unrecht ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den von Vodafone gezahlten "Anerkennungsprämien" in Höhe von 30 Millionen Euro gegen ihn eingeleitet hatte. Zudem wollte er feststellen lassen, dass das Land Nordrhein-Westfalen auch seinen weiteren aus der Eröffnung und Fortsetzung des Ermittlungsverfahrens resultierenden Schaden zu ersetzen habe.
Das Landgericht war in erster Instanz zu dem Schluss gekommen, dass eine Amtspflichtverletzung der Staatsanwaltschaft nicht feststellbar sei und beide Ansprüche deshalb unbegründet sind. Dem schloss sich der Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) nun an. Nach Auffassung des Senats rechtfertigten die zum Zeitpunkt der Entscheidung über Einleitung und Fortsetzung des Ermittlungsverfahrens bekannten Umstände den Anfangsverdacht, Esser könne sich der Beihilfe zur Untreue schuldig gemacht haben.
Esser hatte darüber hinaus Schmerzensgeld in einer Mindesthöhe von 100.000 Euro gefordert. Weil sie sein Persönlichkeitsrecht durch verschiedene Presseverlautbarungen beeinträchtigt sahen, folgten die Richter am Landgericht dieser Klage zumindest teilweise und sprachen Esser ein Zehntel des geforderten Betrages zu. Die Richter des Oberlandesgerichts schlossen sich auch diesem Spruch im Ergebnis an. Nach Auffassung des Senats steht Esser wegen zweier schwerer Verletzungen seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts die Zahlung einer Geldentschädigung von jeweils 5000 Euro zu.
Eine erste schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts, die einen finanziellen Ausgleich erfordere, sei durch den Generalstaatsanwalt in Düsseldorf erfolgt, der zwei Journalisten im Rahmen eines Pressegesprächs im März 2001 vorab darüber informierte, dass er ein Ermittlungsverfahren gegen Esser einleiten werde. Ein weiterer entschädigungspflichtiger schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht sei durch Äußerungen des Leitenden Oberstaatsanwalts in Düsseldorf begründet worden, der auf einer Pressekonferenz von "Käuflichkeit" gesprochen und damit den Verdacht erneuert habe, dass Esser die Anerkennungsprämie als Gegenleistung für seine Entscheidung, den Aktionären die Annahme des Angebots von Vodafone zu empfehlen, gezahlt worden sei.
Eine von der Staatsanwaltschaft betriebene oder unterstützte Pressekampagne, die ein planmäßiges, der Vorverurteilung und Diffamierung des Klägers durch die Presse dienendes Verhalten der Justizbehörden voraussetze, habe es allerdings nicht gegeben, befand der Zivilsenat des Oberlandesgerichts. Esser stehen damit nur 10.000 Euro Schmerzensgeld zu, zudem muss er nahezu alle Gerichtskosten tragen. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig; eine Revision ließ der Senat allerdings nicht zu. (pmz)