US-Präsident unterzeichnet Anti-Raubkopie-Gesetz

Der "Family Entertainment and Copyright Act of 2005" sieht unter anderem Gefängnisstrafen für Personen vor, die Kopien von Kinofilmen oder Musikalben anfertigen und diese vor dem offiziellen Erscheinungstermin im Internet zum Download anbieten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 389 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Peter-Michael Ziegler

US-Präsident George W. Bush hat am gestrigen Mittwoch wie erwartet den Family Entertainment and Copyright Act of 2005 (FECA) unterzeichnet. Das Gesetz sieht Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren und Geldstrafen von bis zu 250.000 US-Dollar für Personen vor, die ohne Genehmigung Kopien von Kinofilmen oder Musikalben anfertigen und diese vor dem offiziellen Erscheinungstermin im Internet zum Download anbieten. Wiederholungstätern droht das doppelte Strafmaß. Wem nachgewiesen wird, er habe mit dem Anfertigen der Kopien ein kommerzielles Interesse verfolgt, soll sogar für fünf Jahre und im Wiederholungsfall für zehn Jahre hinter Gittern verschwinden.

Da die Straftatbestände in dem Gesetz sehr vage formuliert sind, muss im Prinzip jeder künftig mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, der wissentlich geschützte Film-, Musiktitel- oder Softwarekopie in Tauschordner stellt und anderen zum Download anbietet. "Personen, die innerhalb von 180 Tagen ein (oder mehrere) kopierrechtlich geschützte(s) Werk(e) im Gesamtwert von mehr als 1000 US-Dollar tauschen, können mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren und im Wiederholungsfall mit bis zu sechs Jahren bestraft werden", heißt es im Gesetzestext.

Kinobesucher in den USA müssen ebenfalls aufpassen: Nach dem neuen Gesetz kann allein schon das Mitführen einer normalen Digicam in einem Kino künftig als Indiz gewertet werden, dass der Besitzer den Versuch unternehmen wollte, audiovisuelle Aufnahmen eines urheberrechtlich geschützten Werkes anzufertigen. Im Family Entertainment and Copyright Act of 2005 ist zudem ein Passus untergebracht, der den Einsatz von Techniken zur Ausblendung anstößiger Inhalte in Filmen und Fernsehsendungen regelt. Hersteller von DVD-Playern, die ihre Geräte beispielsweise mit "ClearPlay"-Technik versehen, müssen nun nicht mehr befürchen, dass ihre Zensur als Urheberrechtsverletzung angesehen wird. (pmz)