Verbraucherschützer gegen Online-Abzocke und für digitale Rechte
Am Weltverbrauchertag weisen Verbraucherschützer auf die zunehmenden Beschwerden über zwielichtige Online-Angebote hin und begrüßen die von Horst Seehofer vorgestellte Charta für digitale Verbraucherrechte.
Verbraucher in Deutschland werden zunehmend von dubiosen Internet-Anbietern mit Geldforderungen überzogen. In den vergangenen vier Wochen seien bundesweit 22.000 Beschwerden bei den Verbraucherschützern eingegangen, schätzte die Verbraucherzentrale NRW am heutigen Donnerstag in Düsseldorf. "Das Problem gewinnt enorm an Bedeutung", sagte Vorstand Klaus Müller der dpa. Die zwielichtigen Anbieter werben mit Model-Castings, Intelligenztests, Ahnenforschung, Hausaufgabendiensten oder Gratis-SMS. Hinter den vermeintlich kostenlosen Angeboten steckten im Kleingedruckten vieler Internet-Seiten teure Dienste oder sogar Abonnements mit zwei Jahren Laufzeit.
Die Opfer sollten die Zahlung der Rechnungen verweigern und sich weder von Inkasso-Büros noch von Anwälten einschüchtern lassen, rieten Verbraucherschützer und Medienwächter am heutigen Weltverbrauchertag in Düsseldorf. "In den meisten Fällen ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen", erläuterten die Juristen der Verbraucherzentrale. So müssten Kunden schriftlich über ihr Widerrufsrecht belehrt werden. Binnen zwei Wochen kann der angebliche Vertragsabschluss rückgängig gemacht werden. Verträge mit Minderjährigen seien ohnehin nichtig. Auf den Internet-Seiten der Verbraucherzentralen ist eine Informationsbroschüre (PDF-Dokument) abrufbar.
Unterdessen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die am heutigen Donnerstag von Bundesverbraucherminister Horst Seehofer vorgestellte neue Charta der digitalen Verbraucherrechte begrüßt. Die Charta definiert Grundrechte der Verbraucher in der digitalen Welt. Dazu gehöre das Recht auf Datensicherheit, der Datenschutz im Internet, das Recht auf Privatkopien bei digitalen Inhalten sowie der Anspruch auf Interoperabilität, also auf einheitliche technische Standards bei Hard- und Software. "Verbraucherrechte dürfen nicht zu virtuellen Rechten verkommen", sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. "Die Charta bildet das Fundament für ein verbraucherpolitisches Gesamtkonzept, um starke Bürger- und Verbraucherrechte auch in der digitalen Welt durchzusetzen."
Die Charta der digitalen Verbraucherrechte war auf Initiative des Europäischen Verbraucherverbands BEUC im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ausgearbeitet worden. "Die Charta muss eine Leitplanke darstellen für die künftige politische Debatte über das Urheberrecht, Datenschutz und den Kampf gegen Spamming und Phishing", sagte Müller. Sollte die Charta bestimmend für die künftige EU-Politik werden, müssten die Anbieter von Hard- und Software sich künftig weitaus stärker als bisher auf offene Technologiestandards einstellen. "Verschiedene Systeme sollten miteinander kommunizieren und interagieren können und die Nutzung von Inhalten sollte nicht an bestimmte Endgeräte oder Betriebssysteme gebunden werden", heißt es im Text. Sprengkraft enthält dieser Passus angesichts der aktuellen rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Apple und Verbraucherorganisationen in mehreren europäischen Ländern. Hierbei geht es um die bislang eingeschränkte Möglichkeit, beim Musikportal iTunes gekaufte Inhalte auch auf MP3-Playern anderer Anbieter abspielen zu können.
In der Charta wird der Einsatz von umstrittenen DRM-Systemen an bestimmte Bedingungen gekoppelt. So dürfen zum Beispiel Funktion und Sicherheit von Hard- und Software beim Nutzer nicht beeinträchtigt werden. Außerdem dürften aus Datenschutzgründen "keine Nutzerprofile erstellt werden, und die Anonymität der Nutzer muss gewahrt bleiben". Darüber hinaus spricht sich die Charta gegen eine zu weit gehende "Strafverfolgung nicht kommerziell begründeter Urheberrechtsverletzungen" aus. Sie folge damit einer Forderung des vzbv, der sich gegen eine "Kriminalisierung der Schulhöfe" wendet.
Noch am heutigen Donnerstag befasst sich eine Expertenrunde aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung auf Einladung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen einer zweitägigen Konferenz in Berlin mit den Möglichkeiten und Risiken beim Einsatz moderner digitaler Technologien sowie die notwendigen Konsequenzen für die Verbraucherpolitik. Angesichts der Durchdringung nahezu aller Bereiche des täglichen Lebens mit digitalen Technologien wachse auch die Bedeutung von Sicherheit und Transparenz. (vbr)