Urheberrecht: Neuer Gesellschaftsvertrag statt Kontrolle und Strafe?

Auf Einladung des Portals iRights.info fand in Berlin der erste "Urheber-Nutzer-Dialog" statt. Befürworter konventioneller Rechteverwertung und Verfechter freier Nutzungsmodelle bemühten sich um eine konstruktive Diskussionsatmosphäre.

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Man kann auch gesittet über Nutzungsrechte diskutieren: Matthias Spielkamp von iRights (links) verliest Teilnehmer-Statements.

(Bild: Stefan Krempl)

Auf Einladung des Portals iRights.info fand am Freitag in Berlin der erste "Urheber-Nutzer-Dialog" statt. Die Veranstalter hatten sich zum Ziel gesetzt, den Dampf aus der hitzig geführten Debatte über Nutzung und Verwertung geschützter Werke in der digitalen Welt zu nehmen. Es ging ihnen darum, "in einem konstruktiven Rahmen das gegenseitige Verständnis für unterschiedliche Einschätzungen und Ansätze" zu fördern, Vertrauen auf- und Vorurteile abzubauen. Ganz in diesem Sinne gestaltete sich der Meinungsaustausch geradezu gesittet, wenn das Spektrum der Vorschläge auch einander stark widerstreitende Vorstellungen repräsentierte: Es reichte vom Ausbau des von Foucault beschriebenen Systems des "Überwachens und Strafens" bis hin zur Arbeit an einem neuen Gesellschaftsvertrag zwischen Nutzern, Vermittlern und Verwertern.

Zu dem Gespräch versammelten sich rund 50 Teilnehmer, darunter Vertreter von Berufsvereinigungen von Drehbuchautoren, Fotografen, Dokumentarfilmern und Übersetzern ebenso wie von Wikimedia und Verbraucherschutzorganisationen. Im ersten Teil der Veranstaltung waren die Mitstreiter aufgefordert, ihre größte Angst zu den Folgen der weiteren Entwicklung des Urheberrechts auf einen Zettel zu schreiben.

Zur Sprache kamen dabei Befürchtungen, die etwa eine wachsende Polarisierung zwischen Urhebern und Nutzern betrafen, eine Blockadehaltung gegenüber neuen Vergütungsmodellen oder auf der anderen Seite den Ausbau von technischen Lösungen zur Rechtekontrolle. Die Rede war einerseits von einer "globalen Mafia, die mit unseren Produkten Geld verdient und Urheber rauskickt", andererseits von erstarrten Strukturen und der ständigen Verschärfung der Rechtsverfolgung.

Mancher Kreative sorgte sich um den Verlust seiner Selbstbestimmung und seiner Rechte, befürchtete Enteignung oder die "Entflechtung des Urheberrechts von den Kreativen". Der eine oder andere äußerte regelrechte Existenzangst und Zweifel, ob es künftig noch möglich sein werde, von seinem Beruf zu leben.

Auf großen Papierbögen hatten die Panel-Teilnehmer Gelegenheit, ihre Standpunkte zu notieren.

(Bild: Stefan Krempl)

Die Organisatoren ordneten die Äußerungen vier Clustern zu, in denen anschließend mit wechselnden Teilnehmern und einem Protokollführer in jeweils 15 Minuten insgesamt eine Stunde lang vertieft debattiert wurde. Eigene Standpunkte konnten die Anwesenden auf großen Papierbögen schlagwortartig darlegen. Diese Form des "Welt-Cafés" sollte nicht etwa dazu dienen, schon zu einem Konsens zu kommen – wie Matthias Spielkamp von iRighs ausführte. Herauszuarbeiten sei vielmehr, wo die Interessen sowie die Gemeinsamkeiten und Unterschiede lägen.

Kernthema beim Cluster "Freiheit im Netz" war das gesetzlich verbriefte Recht für Urheber und Verwerter, Nutzungen von Werken gegebenenfalls zu verbieten. Ob es ein gesellschaftliches Problem darstelle, dass den Usern nur "ein paar Freiheiten" etwa zum Zitieren oder zum privaten Kopieren mit oder ohne Vergütungsanspruch der anderen Seite verblieben, lautete eine der aufgeworfenen Fragen. Kritisch beäugt wurde zugleich, dass die noch verbrieften Vervielfältigungsmöglichkeiten durch Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) faktisch unterlaufen werden könnten. Indirekt zum Ausdruck kam trotz aller Verweise auf den Zugang zum Wissen und die drastischen Regime von ACTA oder Hadopi, dass es beim Urheberrecht immer wieder auch ums Geld geht.

Am "Runden Tisch" zum Thema Vergütung stritten sich die Beteiligten in diesem Sinne etwa um Kriterien, was einen Urheber und einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen für gesetzlich freigegebene Nutzungen ausmache. Muss etwa ein Blogger einem Zeitungsautor gleichgerechnet werden? Wie differenziert man rechtlich zwischen dem Knipser eines Urlaubsfotos und einem Gewinner des "World Press"-Preises? Als Problem erscheinen vielfach Online-Plattformen wie YouTube, bei denen eine Beteiligung der Urheber sich besonders schwierig gestaltet und bestehende Vergütungsmodelle bislang kaum greifen. Insgesamt kam die Diskussion hier immer wieder sehr schnell auf Pauschalvergütungen zu sprechen, ohne sich dabei auf Modelle wie die Kulturflatrate zu versteifen. Auch staatliche Fördermodelle oder Crowdfunding waren Stichpunkte zur Finanzierung von Kultur.

Ein drittes Panel widmete sich dem Aushandeln von Marktmechanismen zur Verteilung des Vergütungskuchens. Man sperre sich nicht gegen neue Ausschüttungsverfahren oder zusätzliche Abgaben, unterstrich ein Urhebervertreter. Sie funktionierten derzeit aber nicht beziehungsweise erbrächten zu geringe Erlöse. Gefragt sei eine Modellvielfalt, die bestehende Ansätze und Verwertungsgesellschaften nicht ausschließe. Bevor eine "Fair Use"-Klausel zur Stärkung der Nutzerrechte nach US-Vorbild eingeführt werden könne, müssten erst die Bedingungen für einen "Fair Trade" mit Urheberrechten gelegt werden, lautete ein anderer Appell. Die verschiedenen Interessen auch im Lager von Kreativen und Verwertern seien klarer auseinanderzuhalten, um Verhandlungen zu erleichtern.

Die Angst vor einem Kontrollverlust war wichtigstes Thema in der Gruppe zu Persönlichkeitsrechten. "Andere vergewaltigen meine Sachen", wandte sich ein Produzent gegen "brutale" Formen der Remix-Unkultur. Drastische Szenen würden aus seinen Filmen herausgeschnitten und auf Video-Portalen verbreitet, sodass der Zusammenhang nicht mehr bestehe und die Verfügungsgewalt über ein Werk nicht mehr beim Schöpfer liege. Inakzeptabel fanden einige, dass sich eine allgemeine "Rezeptionskultur ohne originäre Wertschöpfung" herausgebildet habe. Aus der technischen Entwicklung, die das Kopieren deutlich vereinfacht, könne man keinen ideologischen Nutzungsanspruch ableiten. Es sei aber prinzipiell möglich, den Persönlichkeitsaspekt beim Urheberrecht von einer Bezahlpflicht abzutrennen.

Spielkamp erklärte am Ende des Nachmittags, man wolle "die Erfahrungen sacken lassen und die Eingaben sortieren". Im Anschluss sei zu entscheiden, wie der Dialog in der nächsten, lösungsorientieren Stufe methodisch weitergeführt werden solle. Den Aufschlag habe iRights aus eigener Kraft erarbeitet und finanziert. Für die Fortsetzung suche man nun noch Unterstützer. (psz)