Preisabsprachen bei E-Books: Prozess gegen Apple und Verlage kann weitergehen

Im Prozess gegen Apple und fünf Verlage wegen wettbewerbswidriger Preisabsprachen bei E-Books wurden zwei Beschwerden gegen das Verfahren abgewiesen. Damit geht der Rechtsstreit, der seit mehreren Monaten andauert, in eine neue Runde.

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Der Antrag von Apple und fünf Verlagshäusern, die Klage wegen wettbewerbswidriger Preisabsprachen im E-Book-Markt zurückzuweisen, wurde vom zuständigen US-Bundesbezirksgericht abgewiesen. Richterin Denise Cote führt in der Begründung ausführlich aus, wie plausibel die Vorwürfe erscheinen und dass die Gegenargumente der Beklagten eine Abweisung nicht rechtfertigen. Seit der Zusammenführung der Prozesse vor dem Bundesbezirksgericht des südlichen Distrikts von New York (United States District Court for the Southern District of New York) ist sie für die Verfahren gegen Apple und die Verlage verantwortlich.

Begonnen hatte der aktuelle Rechtsstreit am 9. August 2011 mit einer Klage vor dem Bundesbezirksgericht für das nördliche Distrikt von Kalifornien. Die Vorwürfe der wettbewerbswidrigen Preisabsprachen richteten sich gegen Apple und fünf der sechs größten Verlagshäuser, namentlich Simon & Schuster (CBS), die Hachette Book Group, HarperCollins (News Corporation), Macmillan (Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck) und die Penguin Group. Durch die Absprachen sollen sie dafür verantwortlich sein, dass die Preise für E-Books in den USA nach der Einführung von Apples Online-Store iBooks merklich angestiegen sind.

Bereits am 10. August 2011 wurde vor dem Bundesbezirksgericht des südlichen Distrikts von New York eine weitere, inhaltlich gleiche Klage gegen Apple und die Verlage eingereicht. Weitere folgten sowohl in Kalifornien als auch in New York. Aufgrund der inhaltlichen Ähnlichkeiten der Vorwürfe gegen die immer gleichen Angeklagten, setzte sich der juristische Ausschuss für Mehrdistriktsverfahren (JPML) mit den Verfahren auseinander. Er verfügte (PDF-Datei), dass zwei Prozesse aus Kalifornien nach New York verwiesen würden, um dort gemeinsam mit drei anderen Verfahren von Bundesbezirksrichterin Denise Cote behandelt zu werden. Weitere Verfahren wurden am 27. Dezember (PDF-Datei) und am 19. Januar 2012 (PDF-Datei) nach New York verwiesen.

In dem auf diese Weise zusammengeführten Prozess wurde schließlich am 20. Januar Sammelklage gegen Apple und die fünf Verlagshäuser erhoben. Bei den jetzt zurückgewiesenen Beschwerden handelt es sich um Beschwerden gegen diese Sammelklage, die am 2. März eingereicht worden waren.

In Zusammenhang mit diesem Rechtsstreit reichten am 11. April das US-Justizministerium und mehrere US-Bundesstaaten ihrerseits Klagen ein. Dank einer Einigung mit insgesamt drei Verlagen, richtet sich diese jedoch nur noch gegen Apple, Macmillan und Penguin.

Auch diese beiden Verfahren wurden von dem JPML nach New York verwiesen, noch ist die Zusammenführung jedoch nicht endgültig abgeschlossen. Unter dem Aktenzeichen 1:2011md02293 wird der Rechtsstreit nun vor Richterin Denise Cote ausgetragen. Bis zum 27. Juli hat die Regierung nun Zeit, dem Gericht mitzuteilen, welches Urteil sie sich erhofft, worauf die anderen Parteien bis zum 15. August antworten dürfen. (mho)