Elektronische Gesundheitskarte: Bundesrat stimmte zu

Der Bundesrat stimmt dem Begleitgesetz zur elekronischen Gesundheitskarte ohne Widerspruch zu. Nach einer aktuellen Studie befürwortet die Mehrheit der Bevölkerung die Speicherung von Daten für Notfälle.

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Von
  • Detlef Borchers
  • Johannes Endres

Die elektronische Gesundheitskarte kann kommen. Am Freitag stimmte der Bundesrat ohne Widerspruch dem geänderten Begleitgesetz zu, das sich mit der Organisationsstruktur der Telematik im Gesundheitswesen befasst. Von 2006 an werden alle 80 Millionen Versicherten schrittweise die Karte erhalten, mit der das Gesundheitswesen modernisiert werden soll. Das Gesetz musste vor allem in dem Passus geändert werden, der Notfälle behandelt. So sollen Rettungskräfte im Notfall ohne die sonst vorgeschriebene Datenverbindung mit den Zentralrechnern auf die Karte zugreifen und die so genannten Notfalldaten auslesen können.

Die elektronische Gesundheitskarte und vor allem die nicht zu den Pflichtanwendungen zählende Speicherung der Notfalldaten wird von der Bevölkerung begrüßt. Dies hat eine noch nicht veröffentlichte Studie ergeben, über die die Ärztezeitung berichtet. 77 Prozent aller Befragten befürworten die Speicherung der Notfalldaten, die freiwillig ist. Bei der ersten Pflichtanwendung der Gesundheitskarte, dem elektronischen Rezept, sackt die Zustimmung jedoch auf 41 Prozent ab. Noch skeptischer sollen die Ärzte sein. Sie sehen der Studie zufolge keinen Nutzen in der Karte, halten den Aufwand für zu hoch und befürchten, dass sie die Arbeit haben, die Gesundheitskarte einzuführen und zu erklären. (Detlef Borchers) (je)