Verbraucherschützer erwirken Unterlassungserklärung gegen EA

Im Konflikt mit Electronic Arts über den Origin-Installationszwang von Battlefield 3 und geänderte AGB hat sich der vzbv durchgesetzt. EA sicherte per Unterlassungserklärung zu, Verbraucher künftig besser zu informieren.

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Der Spielehersteller Electronic Arts (EA) hat auf Druck deutscher Vebraucherschützer eine Unterlassungserklärung abgegeben, derzufolge das Unternehmen künftig besser über Nutzungsbedingungen seiner Software informieren will. Das gab der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der das Unterlassungsverfahren gegen EA im November 2011 eingeleitet hatte, am Montag bekannt.

Stein des Anstosses: Battlefield 3

(Bild: EA (Battlefield 3))

In der Auseinandersetzung geht es um den Einsatz der Online-Plattform Origin, deren Installation zum Spielen des Titels Battlefield 3 zwingend vorausgesetzt wird. Die Einräumung weitreichender Rechte durch die zugehörige Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) sowie die Datenschutz-Richtlinien des Publishers waren massiv in die Kritik geraten. Bemängelt wird außerdem, dass Spieler zur Kontrolle des Kopierschutzes eine Online-Verbindung mit einem Lizenz-Server herstellen müssen. Auf diesen Online-Zwang werde aber viel zu unauffällig hingewiesen, bemängelte der vzbv.

EA werde künftig unter anderem auf der Produktverpackung darauf hinweisen, ob eine Internetverbindung zur Benutzung benötigt wird, oder ob die Installation einer Zusatzsoftware Voraussetzung ist, heißt es vom vzbv. Die Verbraucher sollen außerdem die Möglichkeit bekommen, bei Vertragsabschluss in zumutbarer Form Kenntnis von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erlangen.

Für neu veröffentlichte Software werden diese Regeln ab dem 1. Juni 2012 gelten und ab dem 1. Januar 2013 enthalten dann alle Spiele die erforderlichen Informationen. Für Geschäftsbedingungen, die im Internet veröffentlicht wurden, gilt die Unterlassungserklärung sofort. Hier habe EA aber bereits Änderungen vorgenommen, erklärt der vzbv. (mho)