US-Regierung: China größter Problemfall beim Schutz geistigen Eigentums

Der jährliche "Special 301"-Report der Handelsvertretung der USA beurteilt die Entschlossenheit der Regierungen von 52 Ländern hinsichtlich ihrer Bemühungen zum Schutze des geistigen Eigentums.

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Von
  • Bernd Butscheit

Die Beschäftigung mit dem schwachen Schutz der Rechte auf geistiges Eigentum (IPR, Intellectual Property Rights) in China hat weiterhin eine der höchsten Prioritäten beim Handelsbeauftragten der USA (United States Trade Representative, USTR). Angesichts ungezügelter Piraterie-Probleme, die den inländischen chinesischen Markt plagten, und der Tatsache, dass China ein führender Exporteur von Fälschungen geworden sei, hält die Behörde das IPR-Thema für problematisch. Nachzulesen ist diese Beurteilung der USTR in ihrem diesjährigen "Special 301"-Report; außerdem veröffentlichte die Behörde die Details zu China aus dem Report in einem Sonderreport speziell wegen der Situation beim Urheberschutz. Der Schaden, den die chinesischen Urheberrechtsverstöße verursachten, beziffert der Report auf 2,5 bis 3,8 Milliarden im Jahr.

Der globale IPR-Diebstahl und der Handel mit Fälschungen ist nach Meinung der US-Behörde derart gewachsen, dass innovative und kreative Ökonomien in der Welt bedroht seien. In dem Report wird von enormen Schäden für die diesbezüglich seriösen Staaten gesprochen, die Verluste für die US-Industrie schätzt die Behörde insgesamt auf 200 bis 250 Milliarden im Jahr.

Der "Special 301"-Report kennzeichnet 52 Staaten oder übergeordnete Organisationen, in dem er sie auf die "Prioritiy Watch List" oder auf die "Watch List" setzt.

Auf der "Priority Watch List" finden sich solche Handelspartner, die keinen ausreichenden Schutz oder ungenügende Durchsetzungkraft für die Rechte am geistigen Eigentum bereitstellten beziehungsweise den Zugang zu ihren Märkten für die behinderten, die sich auf Urheberrechte berufen. Neben dem Spitzenreiter China finden sich auch Staaten wie Indien, Russland, die Türkei oder Israel auf dieser Liste. Letzterer wird beispielsweise wegen eines unzureichenden Schutzes von Test-Daten im pharmazeutischen Bereich oder erhöhter Piraterie durch Kopieren urheberrechtlich geschütztem Materials auf CD-Rs oder DVDs kritisiert.

Handelspartner auf der "Watch List" -- zum Beispiel die Europäische Union oder der USA-Nachbar Kanada -- verdienen nach dem Urteil der USTR bilaterale Verhandlungen wegen des Themas Urheberrechtsverletzung. Die Europäische Union sei in den Vorjahren wegen Auseinandersetzungen mit den USA im Agrarmarkt noch auf der Priority Watch List gewesen. Mit dem Hinweis auf die Erwartung, dass die EU nun aber diesbezügliche Empfehlungen der WTO umsetzen werde, sei der Status der EU dieses Jahr verändert worden. Kanada ist wegen unzureichender Gesetze bezüglich des Urheberrechtschutzes unter Kritik. Als Beispiel nennt die Behörde ein Urteil des Federal Court of Canada im vergangenen Jahr, das den Download von eventuell geschützten Inhalten über ein Peer2Peer-Netzwerk nicht unter Strafe stellte. (bbu)