Streit in Baden-Württemberg um Online-Durchsuchung im Landespolizeigesetz

Ziel der Ermöglichung von Online-Durchsuchungen sei es, die Fahndung bei der Kinderpornografie und bei der Suche nach potenziellen Terroristen effektiver zu machen, meint die CDU in Stuttgart. Die FDP lehnt diese Form der Ermittlungen vehement ab.

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  • dpa

Zwischen den Regierungsparteien CDU und FDP in Baden-Württemberg zeichnet sich eine Auseinandersetzung um verschärfte Sicherheitsmaßnahmen ab. Nach einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten will die Landtags-CDU künftig Online-Durchsuchungen ermöglichen und strebt deshalb eine Änderung des Landespolizeigesetzes an. Ziel sei es, die Fahndung bei der Kinderpornografie und bei der Suche nach potenziellen Terroristen effektiver zu machen. "Wir brauchen dringend dieses Ermittlungsinstrument, weil die klassischen Mittel der Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung in solchen Fällen nicht wirken", begründete der CDU-Landtagsabgeordnete Thomas Blenke den Vorstoß.

Experten der Polizei begrüßten das Vorhaben. Mit dem Instrument der Online-Durchsuchung könne man zum Beispiel bei Kinderpornohändlern "deutlich schneller an das ganze Netzwerk" kommen, sagte der Leiter der Polizeidirektion Schwäbisch Hall, Günther Freisleben, dem Blatt. Laut Landeskriminalamt gab es alleine im vergangenen Jahr landesweit 550 Fälle von Kinderpornografie, 380 davon hätten ihre Wurzeln im Internet gehabt. Aus Sicht der CDU rechtfertigt die Entwicklung die Aufnahme der Online-Durchsuchung in das Polizeigesetz. "Man muss mit den Ermittlungen früher als bisher beginnen können, auch wenn es noch keinen konkreten Tatverdacht gibt", forderte Blenke.

Der Koalitionspartner FDP lehnt diese Form der Ermittlungen allerdings vehement ab. "Mit uns wird es keine Online-Durchsuchung geben", sagte Justizminister Ulrich Goll (FDP) den "Stuttgarter Nachrichten". "Eine Online-Durchsuchung bringt nichts, sie schadet nur." Es dürfe nicht so sein, dass "jeder, der mit einem Computer arbeitet, unter Generalverdacht gestellt wird". Schon seit Wochen ringen CDU und FDP um eine Änderung des Landespolizeigesetzes. Dabei ging es bisher um eine mögliche Ausweitung der Videoüberwachung. Nach der parlamentarischen Sommerpause soll das Thema weiter beraten und entschieden werden.

Die heimliche Online-Durchsuchung von Computern stößt bei vielen Datenschützern und Juristen auf Skepsis. Sie melden grundsätzliche Bedenken an und warnen vor eventuell angestrebten Grundgesetzänderungen. Siehe dazu:

Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(dpa) / (jk)