Datenschützer warnt vor Aktionismus

Die Innenminister der Länder beraten in Berlin über die Anti-Terror-Datei. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, mahnt zur Besonnenheit und warnt vor verfassungsrechtlich fragwürdigen Maßnahmen, die das ganze Projekt vereiteln könnten.

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In Berlin beraten die Innenminister der Länder am heutigen Montag über die Einrichtung einer Datei, in der Polizei und Geheimdienste zur Terrorbekämpfung geeignete Daten erfassen und austauschen können. Über diese so genannte Anti-Terror-Datei wird seit dem 11. September 2001 vehement debattiert. Während die Hardliner unter den Befürwortern den Behörden möglichst weit reichende Befugnisse einräumen möchten, warnen Kritiker vor Aktionismus und der voreiligen Preisgabe von Grundrechten.

Der Bundesbeuftragte für Datenschutz, Peter Schaar, mahnte im Vorfeld der Berliner Innenminister-Konferenz erneut zur Besonnenheit und einer sachlichen Debatte. Im Interview mit der Netzeitung zeigte sich der Datenschützer besorgt über die zunehmende Überwachung in Deutschland. "Wir entwickeln uns zu einer Gesellschaft, in der immer mehr Überwachung stattfindet," sagte der Datenschützer. Schaar bezweifelt, dass die Forderungen der Politiker und Behörden nach immer mehr Befugnissen angemessen sind. Die schnellen Fahndungserfolge nach den missglückten Anschlägen auf zwei Regionalzüge hätten gezeigt, dass die Ermittler schon jetzt sehr effizient arbeiten könnten.

Bei der Ausgestaltung der Anti-Terror-Datei warnt der Datenschutzbeauftragte vor "unausgegorenen" Forderungen, die das ganze Vorhaben gefährdeten. So käme es durch die von Polizei und Union im Prinzip geforderte Volltextdatei zu einem "Informationsverbund, bei dem ungefiltert Informationen zwischen Polizei und Nachrichtendiensten hin- und herfließen. So etwas wäre verfassungsrechtlich höchst bedenklich", erklärte Schaar. Freitextfelder, die von den Behörden mit beliebigen Informationen gefüllt werden könnten, seien "völlig inakzeptabel". So könnten möglicherweise ungesicherte Informationen der Nachrichtendienste zur Grundlage polizeilicher Handlungen werden. Schaar hält einen um E-Mail-Adressen und Telefonnummern erweiterten Grunddatensatz dagegen für unbedenklich, so etwas "wäre keine datenschutzrechtliche Katastrophe".

In der heftig umstrittenen Aufnahme der Religionszugehörigkeit in die Datei kann der Bundesbeauftragte keinen rechten Sinn sehen. Man müsse unterscheiden zwischen Personen, die am Rande der Ermittlungen ins Visier der Behörden gerieten und den tatsächlichen Zielpersonen. Und selbst bei ihnen ist Schaar nicht überzeugt, dass Informationen über die Religionszugehörigkeit die Behörden wirklich weiterbringen. "Einen Generalverdacht gegen Muslime darf es nicht geben". Die wesentliche Frage sei doch, ob jemand Anhänger des Islamismus sei oder nicht.

Schaar warnt insbesondere die Hardliner, sie gefährdeten mit ihrer "Fundamentalposition" das ganze Projekt. Mit jedem zusätzlich in der Datei erfassten Merkmal steige die Chance, dass die Pläne vom Bundesverfassungsgericht kassiert würden. Der Datenschützer zeigt kein Verständnis dafür, dass mit der Forderung nach "verfassungsrechtlich hochproblematischen" Datenerhebungen eine "akzeptable Lösung" verhindert werde. Die Sicherheitsbehörden hätten auch nichts davon, Daten zu erheben, die "das Verfassungsgericht kurze Zeit später wieder kassiert."

Überreaktionen im Kampf gegen den Terror seien immer falsch, warnte der Datenschutzbeauftragte. Es gelte, den Rechtsstaat gegen den Terror, aber auch nach innen zu verteidigen. Nach jedem geglückten oder vereitelten Anschlag an der der Gesetzesschraube zu drehen, sei die falsche Reaktion. Auch im Angesicht des Terrors dürften rechtstaatliche Prinzipien nicht aufgegeben werden. Damit würde eine Entwicklung beginnen, warnte Schaar, "wie sie von Terroristen gewünscht ist."

Siehe dazu auch: (vbr)