Datenschützerin kritisiert Hartz IV-Software
Thüringens Datenschutzbeauftragte Silvia Liebaug hat keine "durchgreifende Verbesserung zur Gewährleistung des Sozialgeheimnisses" festgestellt.
Thüringens Datenschutzbeauftragte Silvia Liebaug hat zahlreiche Mängel bei der Arbeitsmarktreform Hartz IV moniert. In ihrem heute veröffentlichten Bericht für 2004 und 2005 kritisierte sie unter anderem die dafür verwendete Software. Mit dieser könne jeder der bundesweit 40.000 Hartz-IV-Sachbearbeiter auf die Angaben sämtlicher Langzeitarbeitslosen zugreifen. Zu wenig geschützt seien dabei auch sensible Daten über gesundheitliche oder finanzielle Probleme. Es fehle zudem eine Konzeption zum Löschen für nicht mehr benötigte Daten. Liebaug kritisierte die Telefonkontrollen von Langzeitarbeitslosen durch Call-Center im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit.
Bereits 2004 hätten die Datenschutzbeauftragten auf mögliche Sicherheitslücken hingewiesen. Eine durchgreifende Verbesserung zur Gewährleistung des Sozialgeheimnisses könne jedoch nicht festgestellt werden. Liebaug bemängelte auch unklar formulierte Fragestellungen. Dadurch würden die Antragsteller oft mehr Daten als notwendig über sich preisgeben, zum Beispiel über nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Haushaltsangehörige.
Der Datenschutzbericht listet eine Reihe weiterer Verstöße oder Sicherheitslücken auf. So gebe es bei Insolvenzveröffentlichungen im Internet noch keinen wirksamen Kopierschutz. Die Daten müssen laut Gesetz nach einen Monat gelöscht werden. Auch bei der Übertragung elektronischer Steuererklärungen kann aus Sicht des Datenschutzes die Gefahr nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass Unberechtigte die Angaben manipulierten. Die Finanzämter sehen laut Bericht jedoch keine erhöhten Risiken. Auch die Stadt Suhl taucht wieder im Datenschutzbericht auf. Sie habe Feuerwehrleute vom städtischen "Zentralen Ermittlungsdienst" in unzulässiger Weise ausgeforscht.
Nicht beanstandet hat die Datenschutzbeauftragte unter anderem die Videoanlagen zur Geschwindigkeits- und Abstandsmessung im Rennsteigtunnel. Von den etwa 280 Kameras in und außerhalb der Tunnelröhren würden keine personenbezogenen Daten erfasst. Auch der Einsatz von Parkkrallen als Druckmittel gegen säumige Steuerzahler fand die Billigung der Datenschützer. Bei vier der fünf bekannten Fälle wäre die Steuerschuld bereits nach einem Tag bezahlt worden. (dpa) / (anw)