Gerichtsurteil: Zwei Wochen Arrest für Lynchaufruf auf Facebook

Weil er auf Facebook zum Lynchmord an einem Verdächtigen in einem Mordfall aufgerufen hatte, muss ein 18-Jähriger zwei Wochen in den Jugendarrest. Der Richter bezeichnete das Urteil als Warnschuss.

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Weil er auf Facebook zur Lynchjustiz aufgerufen hat, muss ein 18-Jähriger aus Emden zwei Wochen in den Jugendarrest. Nach der Inhaftierung eines Verdächtigen im Fall der ermordeten Lena in Emden hatte er auf seinem Profil dazu aufgerufen, die Polizeiwache zu stürmen, um den Inhaftierten zu töten. Vor der Dienststelle versammelten sich später auch wirklich Dutzende Personen, die Polizei hat aber Berichten widersprochen, die die Menge einen Lynchmob nannten. Es konnte auch nicht festgestellt werden, ob sie dem Aufruf gefolgt oder aus Neugier gekommen waren. Einen Tag später hatte sich die Unschuld des Inhaftierten herausgestellt.

Unter dem Aufruf des nun Verurteilten hatten insgesamt 33 Nutzer auf "Gefällt mir" geklickt. Auch wenn er sich nur wichtig machen wollte, so dürfe aber niemand das Recht in eigene Hände nehmen oder das staatliche Gewaltmonopol sowie die Unschuldsvermutung in Frage stellen, erklärte Oberstaatsanwalt Klaus Visser.

Nach der Urteilsverkündung im Jugendschöffengericht Emden meinte Richter Günther Bergholz, man wolle kein Exempel statuieren. Für den Angeklagten solle das Urteil ein "Warnschuss vor den Bug" sein und so etwas dürfe nicht wieder vorkommen. Zu Gute hielt er ihm seine Entschuldigung bei dem Opfer, dem er außerdem ein Geschenk gemacht habe. Der Angeklagte selbst gestand ein, er habe "Bockmist" gebaut und es tue ihm sehr Leid.

Der Anwalt Udo Vetter weist im Interview mit der Nachrichtenagentur dpa darauf hin, dass der Fall zeige, wie man im Internet Kräfte bündeln könne, die sich im richtigen Leben negativ auswirken. Auch wenn hierzulande Meinungsfreiheit garantiert ist, so gebe es da Grenzen, wo das Strafrecht greift. Diese seien zum Beispiel beim Aufruf zu Straftaten erreicht. Appelle wie "Zündet Autos an!" oder "Werft Molotowcocktails!" seien zur Überraschung vieler verboten. Wichtig sei dabei nicht, ob der Aufrufer es ernst meint, sondern ob es der Empfänger ernst nehmen kann oder muss.

Vetter plädiert dafür, im Internet nur das zu erzählen, was man auch beim Bäcker erzählen würde. Das Internet sei kein rechtsfreier Raum in dem man anonym kommuniziere. Außerdem müsse man ein Gefühl für die Persönlichkeitsrechte anderer entwickeln. (mit Material von dpa) / (mho)