Klage gegen Ausweitung der Telefonüberwachung in Bayern angekündigt

Nach der im bayerischen Landtag beschlossenen Neuregelung kann die bayerische Polizei ab 1. Januar nächsten Jahres auch ohne Verdacht einer konkreten Straftat vorbeugend Telefone und Internetverkehr anzapfen.

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Von
  • dpa

Die Ausweitung der Telefonüberwachung in Bayern wird im kommenden Jahr das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Der frühere SPD-Landtagsabgeordnete und Rechtsexperte Klaus Hahnzog kündigte am Donnerstag eine Klage in Karlsruhe an. Er halte das Gesetz für eine nicht hinnehmbare Regelung, die die Grundrechte verletzte, sagte Hahnzog auf Anfrage. Die CSU zeigte sich optimistisch, dass die ab 1. Januar nächsten Jahres geltende Regelung der Klage standhält.

Nach der am Mittwoch verabschiedeten Neuregelung kann die bayerische Polizei ab 1. Januar nächsten Jahres auch ohne Verdacht einer konkreten Straftat vorbeugend Telefone und Internetverkehr anzapfen. Damit will die Staatsregierung vor allem die Planung von Terroranschlägen verhindern. Bisher darf die Polizei erst nachträglich abhören, wenn eine Straftat bereits begangen wurde.

Zwar gibt es eine Reihe von Einschränkungen, doch diese sind nach Hahnzogs Ansicht zu vage formuliert. "Das geht weit in den Vermutungsbereich hinein", sagte er. "Das hat nichts mehr mit den rechtsstaatlichen Erfordernissen zu tun." Die Staatsregierung habe zudem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu ähnlich gelagerten Abhör-Plänen in Niedersachsen nicht ausreichend beachtet.

Die CSU hingegen betonte, dass das neue Gesetz ein "ebenso unerlässliches wie notwendiges" Instrument zur Terrorabwehr sei. Organisierte Kriminalität, Terroristen und Menschenhändler planten ihre Taten mit modernsten Mitteln, sagte Jakob Kreidl, der Vorsitzende des Innenausschusses im Landtag. Es sei nicht Ziel des Gesetzes, unbescholtene Bürger mit Überwachungsmaßnahmen zu überziehen. "Das Gesetz entspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts", sagte Kreidl. "Darauf haben wir sehr genau geachtet." (dpa) / (jk)