Urteil: Youtube haftet in Frankreich nicht für Nutzer-Uploads

Auch in Frankreich gilt für die Google-Tochter das Hoster-Privileg: Rechteinhaber können das Videoportal nicht ohne Weiteres für Rechtsverletzungen durch Nutzer haftbar machen.

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Von
  • Gilles Lopez

Das Video-Portal Youtube kann in Frankreich nicht für verbotenen oder urheberrechtlich geschützten Inhalt haftbar gemacht werden, der von Nutzern hochgeladen wurden. Das Tribunal de Grande Instance in Paris (Landgericht) befand am Dienstag in erster Instanz, dass das Video-Portal solche Inhalte zwar löschen muss, aber der Nutzer die Verantwortung für Rechtsverletzungen trägt. Der französische Fernsehsender TF1 hatte den Prozess im Jahr 2008 angestrengt.

In Frankreich sind die Nutzer, nicht Youtube, verantwortlich für die Inhalte.

Der größte TV-Sender Frankreichs fordert 150 Millionen Euro Schadenersatz von der Google-Tochter. Die Summe errechnete TF1 auf Basis der Anzahl der Aufrufe, den entgangenen Werbeeinnahmen und den Minderverkäufen des eigenen Video-on-demand-Portals. Stattdessen muss TF1 dem Prozessgegner nun 80.000 Euro Verfahrenskosten erstatten. Der Sender zeigte sich erstaunt über das Urteil und überlegt, in Berufung zu gehen. Ein Youtube-Vertreter äußerte sich erfreut und nannte das Urteil "einen Sieg für das Internet".

Die Cour de Cassation (Bundesgerichtshof) hatte zu einem früheren Zeitpunkt bereits bei Dailymotion, einem direkten Konkurrenten von Youtube, ähnlich entschieden. Beide Videoplattformen gelten in den Augen der Justiz als Hoster. Die Gesetzgebung entbindet in Frankreich Hosting-Firmen von der Verantwortung, Nutzer-Content beim Upload auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. (gil)