Schutzanspruch auf Spam-Filter zum Softwarepatent des Monats gekürt

Ein Patent auf das Aussortieren unerwünschter online übertragener Informationen hat im August den NoSoftwarepatents-Award erhalten und MP3-Patente auf die Plätze verwiesen.

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Ein Monopolanspruch auf das Aussortieren unerwünschter Online-Inhalte der Leipziger IT-Firma Nutzwerk hat im August den NoSoftwarepatents-Award erhalten. Über die Hälfte der knapp 4799 Teilnehmer stimmten im vergangenen Monat bei einer Rekordbeteiligung im Rahmen der Aktion für das Patent mit der Nummer DE10048113. Der Hauptanspruch des gewerblichen Schutzrechts bezieht sich darauf, Informationen, die über ein Netzwerk an ein Nutzergerät übertragen werden, anhand nutzerspezifischer Regeln zu filtern. Die Einstellungen zur Abwehr der unerwünschten Inhalte können sich dabei etwa auf Typ, Größe, Art oder Erstellungszeitpunkt sowie logische Verknüpfungen dieser Attribute beziehen.

Laut den Machern der Kampagne, zu denen neben den Gründungspartnern 1&1, GMX, mySQL, Red Hat und CAS inzwischen auch die Firma Jedox gehört, birgt das Verfahrenspatent für Anbieter von Spamfiltern und Antiviren-Programmen "erhebliche wirtschaftliche Gefahren". Es beziehe sich anscheinend auf Verfahren, die beispielsweise in automatischen E-Mail-Virenscannern seit Jahren zum Einsatz kommen, sekundiert ihnen Hauke Duden, technischer Direktor bei Ashampoo, einem Anbieter von unter anderem Sicherheitssoftware. Insofern stelle sich die Frage, ob der Schutzanspruch nicht allein schon deshalb vom Deutschen Patentamt hätte abgelehnt werden müssen.

Für Marco Schulze von der Mittelstandsvereinigung Patentfrei.de handelt es sich bei dem Schutzrecht gar "um ein großartiges Beispiel für Softwarepatente: Wenig bis keine Innovation kombiniert mit einer äußerst abstrakten Formulierung und damit sehr breiten Monopolansprüchen". Im Jahr 2000, als das Patent angemeldet wurde, sei diese "Innovation" längst "kalter Kaffee" gewesen: Schon seit Jahren verfügbare Programme wie sendmail, procmail, ipfw, IPFilter hätten bereits damals jeweils mindestens einen der Patentansprüche implementiert. Würde der Monopolanspruch zusammen mit zigtausend weiteren, vom Europäischen Patentamt (EPA) erteilten Softwarepatenten in Europa einfacher juristisch durchsetzbar, wäre die Verwandlung der derzeit hoch-innovativen, mittelständisch geprägten Softwarebranche in ein juristisches Schlachtfeld vorprogrammiert.

Nutzwerk-Geschäftsführer René Holzer sieht die Sache anders. Das Patent habe die Möglichkeit geboten, "eine Kerntechnologie für das Internet zu entwickeln und in mehrjährigen Stufen zur Marktreife zu führen". Auf Grundlage des Monopolrechts vermarktet Nutzwerk das Produkt Safersurf. Als strategische Waffe im Kampf mit Konkurrenten will Holzer den Schutzanspruch nicht verstanden wissen: "Jede Verletzung gegen unser Patent muss individuell geprüft und individuell entschieden werden." Die eigenen juristischen Erfahrungen mit Verstößen gegen den Anspruch könnten als marginal bezeichnen werden. Es sei auch nicht vorgesehen "das Patent als Verhandlungsmaterial" in Gesprächen "mit Wettbewerbern einzusetzen". Als Hauptgrund für die Beantragung des Monopolrechts nennt der Nutzwerk-Geschäftsführer, dass es die Finanzierung der weiteren Entwicklung von Technologien fürs Internet unter anderem durch deutsche Banken erleichtert habe.

In der Augustrunde verwies das Nutzwerk-Patent unter anderem einen Anspruch der Fraunhofer-Gesellschaft, der sich mit dem MP3-Codierverfahren befasst, auf die hinteren Ränge. Dieses entging mit der Zweitplatzierung der Nominierung für die im Herbst stattfindende Wahl des "Softwarepatentes des Jahres 2006". Generell drehte sich im vergangenen Monat die Aktion um Schutzansprüche, deren Inhaber mit verschiedenen Innovationspreisen ausgezeichnet wurden. Nutzwerk etwa erhielt für sein Patent 2001 eine Auszeichnung der Stadt Leipzig, welche die Beratungsfirma Roland Berger gestiftet hatte. Zu dem jetzigen Negativpreis wollten sich die Strategen dort genauso wenig äußern wie Vertreter des Deutschen Patentamtes.

Für September harren nun fünf neue, weitgehend zufällig ausgewählte Softwarepatente mit Schnapszahlen in den Anmeldungsnummern dem Votum der Nutzer. Die vom EPA erteilten Schutzrechte befassen sich mit Statistiken für defekte Produkte, Navigationssystemen mit nachladenden Karten, der Abrechnung von Internet-Inhalten über eine 0900-Nummer, dem Download von Gerätetreibern sowie der Prüfung digitaler Signaturen. Drei der fünf europäischen Patente gehören japanischen oder US-amerikanischen Unternehmen, was allgemein bei rund 70 Prozent der vom EPA gewährten Monopolansprüche der Fall ist.

Zum Patentwesen sowie zu den Auseinandersetzungen um Softwarepatente und um die EU-Richtlinie zur Patentierbarkeit "computer-implementierter Erfindungen" siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund" (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den aktuellen Meldungen):

(Stefan Krempl) / (jk)