Prozess gegen Ex-Mobilcom-Chef: Verteidiger will Schröder als Zeugen
Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder und weitere ehemalige Mitglieder der Bundesregierung Sie sollen bestätigen, dass Mobilcom im Herbst 2002 ein Unternehmen gewesen sei, das nach einer Sanierung erhebliche Gewinne machen würde.
Im Strafprozess gegen den früheren Mobilcom-Chef Gerhard Schmid will die Verteidigung Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder und weitere ehemalige Mitglieder der Bundesregierung als Zeugen laden. Sie sollen bestätigen, dass Mobilcom im Herbst 2002 ein Unternehmen gewesen sei, das nach einer Sanierung erhebliche Gewinne machen würde. Entsprechende Beweisanträge stellte Anwalt Erich Samson am Freitag vor dem Landgericht Kiel. Die Verteidigung will belegen, dass Schmid seinerzeit ein weit höheres Vermögen geltend machen konnte, als er Schulden hatte. Schmid ist angeklagt, 2002 Firmenanteile ohne Gegenleistung verkauft und so eine Bankrotthandlung begangen haben.
Schröder habe seinerzeit als Kanzler die Bemühungen der Bundesregierung um Hilfen bei der Sanierung Mobilcoms maßgeblich geleitet, erläuterte Schmid-Anwalt Samson. Die Verteidigung will vor diesem Hintergrund auch den früheren Wirtschaftsminister Werner Müller vernehmen. Außerdem sollen Wirtschaftsprüfer belegen, dass Schmid Schadenersatzanspruch an den einstigen Miteigentümer France Telecom in Höhe von 7,2 Milliarden Euro zustehe. Selbst wenn er diesen Anspruch nur zu einem Bruchteil veräußert hätte, so die Verteidigung, hätte der Erlös alle Verbindlichkeiten weit überstiegen. Der Insolvenzverwalter habe in dieser Sache einen Zivilprozess gegen France Telecom angestrengt. Im September beginne die mündliche Verhandlung am Landgericht Frankfurt.
Hintergrund ist der Rückzug von France Telecom aus dem Aufbau eines eigenen UMTS-Netzes in Deutschland im September 2002. Mobilcom geriet damals an den Rand des Zusammenbruchs. Schmid musste nach langem Streit seinen Vorstandsposten aufgeben und rutschte später privat in die Insolvenz. Nach Ansicht der Verteidigung beging France Telecom mit seinem Rückzug Vertragsbruch. Im Jahr 2000 hatte Schmid mit Mobilcom für 6,4 Milliarden Euro eine der sechs UMTS-Lizenzen in Deutschland ersteigert.
Der Prozess gegen Schmidt am Kieler Landgericht wird am 24. August fortgesetzt. Zum Auftakt am 18. Juli hatte die Verteidigung Unterlagen vorgelegt, die beweisen sollten, dass Schmid für den Verkauf der Firmenanteile im Gegensatz zur Anklage tatsächlich Geld bekommen habe. Dazu dienten unter anderem Kontoauszüge. Dort sei sowohl der Eingang von 500.000 Euro als auch die anschließende Überweisung des Geldes auf ein Konto von Schmid in Liechtenstein vermerkt. Der Vorwurf der Bankrotthandlung ist deshalb nach Ansicht der Verteidigung nicht zu halten. Das Gericht sah die Zweifel, ob zwischen dem Verkauf der Firmenanteile und der geflossenen Summe tatsächlich ein Zusammenhang bestehe, damit aber noch nicht ausgeräumt.
Vor dem Anteilsverkauf hatte die Landesbank Sachsen nach Angaben der Staatsanwaltschaft einen Titel gegen Schmid über eine Forderung in Höhe von umgerechnet mehreren Millionen Euro erwirkt. Eine Pfändung der Gesellschaftsanteile durch die Landesbank sei jedoch erfolglos geblieben. (dpa) / (jk)