Bundesregierung zieht positive Bilanz der Antiterrorgesetze

Das Bundeskabinett hat heute einen Evaluierungsbericht des Bundesinnenministeriums zum Terrorismusbekämpfungsgesetz angenommen.

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Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch einen Evaluierungsbericht des Bundesinnenministeriums zum Terrorismusbekämpfungsgesetz angenommen. Das "Antiterrorpaket II" wurde nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in Eile verabschiedet und ist seit Anfang Januar 2002 in Kraft. Bis zum Abschluss des Auswertungszeitraums Ende 2004 kam demnach der IMSI-Catcher zur Ortung und Identifizierung von Mobilfunkgeräten mehr als 140-mal zum Einsatz.

Bundesverfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst (BND) überprüften die Konten von 39 Personen. Allein der Verfassungsschutz stellte 52 Auskunftsersuche bei Telekommunikationsanbietern. Im öffentlichen Sektor außerhalb des militärischen Sicherheitsbereichs erfolgten 1903 Personenüberprüfungen. Sie spiegeln laut Report, der heise online vorliegt, insbesondere "den Überprüfungsbedarf im IT-Bereich der Bundesagentur für Arbeit" wider.

Bundesinnenminister Otto Schily zieht eine positive Bilanz. Vor allem die Auskunftsbefugnisse der Geheimdienste hätten "relevante Informationen erbracht, beispielsweise bei der Aufklärung von Finanztransaktionen zur indirekten Unterstützung des islamistischen Terrorismus, bei der Aufdeckung von Netzwerkstrukturen und der Ermittlung von Kontaktpersonen". Konkrete Vorschläge für eine Ausweitung der Befugnisse hat der Innenminister mit in den Report gepackt. So ist er dafür, "zentrale Kontostammdatenauskünfte" auch den Verfassungsschutzbehörden und dem BND zu erteilen. Praktischerweise soll dazu die Schnittstelle zur allgemeinen Kontenabfrage genutzt werden, die seit 1. April über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Verfügung steht.

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