EU-Kommission: Beschränkungen des Lotto-Staatsvertrags sind "unverhältnismäßig"

Brüssel stört sich vor allem an dem im Staatsvertrag vorgesehenen Verbot von privaten Lotterie- und Sportwetten-Anbietern im Internet. Dieses hatten die Ministerpräsidenten der Länder im vergangenen Jahr beschlossen.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Im Streit zwischen Deutschland und der Europäischen Union um das staatliche Wettmonopol macht die EU-Kommission weiter Druck. Die Behörde setzte der Bundesregierung am heutigen Freitag ein neues Ultimatum von einem Monat, um auf Kritik gegen den geplanten Lotto-Staatsvertrag der Bundesländer zu reagieren. Ein entsprechendes Schreiben sei an Berlin versandt worden, teilte die Kommission mit. Brüssel stört sich an dem im Staatsvertrag vorgesehenen Verbot von privaten Lotterie- und Sportwetten-Anbietern im Internet. "Ein vollständiger Ausschluss ist unverhältnismäßig", hieß es.

Die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich Ende vergangenen Jahres mehrheitlich auf eine Verlängerung des staatlichen Glücksspielmonopols in Deutschland geeinigt. Lotterien, Sportwetten und Spielbanken sollen demnach für weitere vier Jahre nur Sache der Länder sein dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor einen neuen Lotto-Staatsvertrag gefordert. Nach dem Urteil, das sich zunächst nur auf Sportwetten bezog, darf das Monopol nur erhalten bleiben, wenn der Staat die Werbung für Glücksspiele deutlich einschränkt und die Spielsucht der Bevölkerung stärker bekämpft.

Die EU-Kommission sei nicht prinzipiell gegen Beschränkungen im Glücksspielsektor, hieß es in Brüssel. Deutschland habe bislang aber keine ausreichenden Informationen geliefert, die eine vollständige Verbannung privater Anbieter im Internet rechtfertigen würden. Es gebe angemessenere Maßnahmen, um gegen die Spielsucht vorzugehen, aber auch, um Jugendliche zu schützen. Nicht zu verstehen sei außerdem, warum Sportwetten, Lotto- und Casino-Spiele verboten würden, nicht aber Wetten auf Pferde-Rennen.

Der private Sportwettenanbieter bwin, der noch zu DDR-Zeiten eine Erlaubnis zur Durchführung von Glücksspielen erhalten hatte, diese aber im vergangenen Jahr entzogen bekommen sollte, begrüßte die Stellungnahme der EU-Kommission. Das Verbot privater Internet-Anbieter verstößt gegen EU-Recht, sagte bwin-Direktor Jörg Wacker. "Wir haben nun die Chance, dass alle Beteiligten in Deutschland konstruktiv an einer Ausgestaltung des Glücksspielwesens arbeiten."

Der staatliche Lotto- und Totoblock sieht jetzt die Länder am Zug. "Wir sind zuversichtlich, dass die Bundesländer die noch offenen Fragen schnell klären und die Kommission von dem deutschen Weg überzeugen werden", erklärte Friedhelm Repnik, Geschäftsführer der federführenden Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. Zu den Produkten der Dachgesellschaft gehören unter anderem Lotto, ODDSET, GlücksSpirale und Toto. Der Gesamtumsatz im Jahr 2005 betrug 8,1 Milliarden Euro. (pmz)