EU-Kommissar umreißt neue Patentstrategie für Europa

Im Kern des Entwurfs von Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy steht ein Kompromiss bei der Fassung einer neuen zentralen Streitgerichtsbarkeit, der den Weg zum umstrittenen Gemeinschaftspatent offen lassen soll.

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EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy schwebt ein Kompromiss bei der Fassung einer neuen zentralen Streitgerichtsbarkeit für Europa in Patentfragen vor. Der Ire will damit einen Ausweg weisen aus dem Kampf um das European Patent Litigation Agreement (EPLA), welches das Europäische Patentamt (EPA) beziehungsweise die hinter ihm stehende Europäische Patentorganisation (EPO) ins Spiel gebracht haben. Gegner fürchten, dass mit dem EPLA die weit gehende, Patente auf "computerimplementierte Erfindungen" einschließende Vergabepraxis des EPA sanktioniert und eine Hintertür für reine Softwarepatente geöffnet würde. Zudem glauben sie nicht an die Unabhängigkeit des mit dem Abkommen einhergehenden übergeordneten Streitgerichts, da dieses gemäß dem Entwurf mit Experten aus der Münchner Patentbehörde bestückt werden soll.

Als Alternative zum EPLA galt bislang die Installation eines zweiten Patentgerichts allein für die EU. Damit sollten Bedenken Frankreichs und anderer Mittelmeerländer sowie des juristischen Dienstes des EU-Parlaments ausgeräumt werden, wonach das EPLA nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sei. Diese Vorbehalte entzünden sich daran, dass das Streitregelungsübereinkommen für alle der EPO angeschlossenen Länder gelten würde. Darunter sind einige, die nicht der EU angehören.

Der Vorteil des zweigeteilten Ansatzes wäre aus Sicht der Kommission, dass der eigentliche EU-Patentgerichtshof bei einer Einigung auf das Gemeinschaftspatent auch über diese Form der gewerblichen Schutzrechte urteilen könnte. Gleichzeitig müsste aber erst ein internationales Abkommen unter Einschluss der EU geschlossen werden, um die Kompetenz der Gemeinschaftsrechtsprechung über europäische Patente auf das Gericht zu übertragen. Zudem seien Verfahrensregeln zu finden, damit auch die vom EPA zu berücksichtigenden Vorkehrungen des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) von dem EU-Gericht als Maßstab herangezogen werden könnten.

Mit einem recht simplen Schritt will McCreevy in einem heise online vorliegenden Entwurf für seine seit Längerem angekündigte, aber immer wieder verzögerte Patentoffensive, beide Alternativen integrieren. Demnach soll es ein einzelnes System geben, das aber aus zwei Komponenten besteht. Ähnlich wie im EPLA-Entwurf könnte dem Kommissar zufolge ein Europäischer Patentgerichtshof ins Leben gerufen werden. Dieser sollte eine Art Zweikammerwesen aufweisen, sodass das eine Standbein über die bisher vom EPA vergebenen nationalen Bündelpatente, das andere zu einem späteren Zeitpunkt über echte Gemeinschaftspatente entscheiden könnte. Dazu müsste eine entsprechende Gemeinschaftsrechtsprechung mit Kompetenzen für beide Sektoren geschaffen werden. Die erste Instanz sowie das integrierte Berufungsgericht sollten sich das Fachwissen sowie die Erfahrung der speziellen nationalen Patentgerichte zunutze machen.

Gleichzeitig spricht sich McCreevy dafür aus, dass die Bemühungen zur Schaffung eines einzelnen, für die ganze Gemeinschaft geltenden Patents weitergehen müssen. Dies sei die rechtlich am besten abgesicherte und günstigste Lösung. Um sie zu erreichen, werde die Kommission die geäußerten Bedenken gegen das Instrument auszuräumen versuchen. So wolle man darauf achten, dass es nicht zu einer gänzlich zentralisierten Rechtsprechung komme und die Frage der Notwendigkeit der Übersetzung von Patentansprüchen in die EU-Amtssprachen neu aufgerollt werde. Dabei müsse ein Mittelmaß gefunden werden, da sich viele Firmen gegen eine Abgabe von Patentansprüchen in den momentan 23 offiziellen EU-Sprachen ausgesprochen hätten. Weitere Punkte der Patentstrategie sind vage Erklärungen zur Verbesserung der Qualität der Patentvergabe sowie die Ankündigung einer speziellen Mitteilung der Kommission zur Heranführung von kleinen und mittleren Unternehmen an das Patentwesen.

McCreevy wollte sein Strategiepapier ursprünglich bereits in diesen Tagen vorstellen, wozu er etwa bei der vom Bundesjustizministerium gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) veranstalteten Patentkonferenz "Europa der Innovationen" nächste Woche in Berlin Gelegenheit hätte. Allerdings ist aus dem Justizministerium zu vernehmen, dass auch der unter anderem von Frankreich bevorzugte Kompromissansatz nicht allerorten willkommen sei. Mit einer Entscheidung über die Veröffentlichung des Papiers des Kommissars solle daher bis nach den Präsidentschaftswahlen in Frankreich im Mai gewartet werden, da sich der Patentkurs in Paris ändern könne. Hausherrin Brigitte Zypries (SPD) hat sich wiederholt für das reine EPLA-Verfahren ausgesprochen.

Eine neue Warnung vor dem Abkommen hat derweil Karl-Friedrich Lenz, Professor für Europarecht an der Universität Aoyama Gakuin in Tokio, ausgesprochen: "Wer vorhat, die europäische Softwareindustrie lahm zu legen, braucht nur dafür zu sorgen, dass die zahlreichen vom Europäischen Patentamt klar illegal erteilten Softwarepatente auch noch durchsetzbar werden", meint der Experte. Ein möglicher Weg zu diesem Ziel sei es, vertrauenswürdigen nationalen Gerichten die Kompetenz zur Beurteilung von Patentstreitigkeiten zu entziehen und diese einem der Patentinflation wohl gesonnenen Ausnahmegericht im EPLA-Stil zuzuschanzen. Damit würden aber die Kosten für Patentprozesse erheblich steigen, was gegen internationale Abkommen verstoßen könnte. In Deutschland dürften entsprechende Sondergerichtsbarkeiten zudem nur durch ein Gesetz eingeführt werden.

Zum Patentwesen sowie zu den Auseinandersetzungen um Softwarepatente und um die EU-Richtlinie zur Patentierbarkeit "computer-implementierter Erfindungen" siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund" (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den aktuellen Meldungen):

(Stefan Krempl) / (pmz)