Verfahren gegen Facebooks Gesichtserkennung wird ausgesetzt

Das Verwaltungsverfahren gegen Facebooks Gesichtserkennung wird erst einmal gestoppt: Der Hamburgs oberster Datenschützer Johannes Caspar will zunächst abwarten, wie Verhandlungen des sozialen Netzwerks mit irischen Datenschützern ausgehen.

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Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat das laufende Verfahren gegen die Gesichtserkennungsfunktion bei Facebook ausgesetzt. Als Grund wird in der Mitteilung genannt, dass Facebook sich zu dem Thema gerade in Verhandlungen mit dem irischen Datenschutzbeauftragten befinde. Das Ergebnis der Verhandlungen wolle Caspar zunächst abwarten, bevor er weitere Schritte unternehme.

Ziel des im November 2011 begonnenen Verfahrens ist es, mehr Datenschutzfreundlichkeit in dem sozialen Netzwerk durchzusetzen. So solle das soziale Netzwerk zuvor eine Einwilligung der Nutzer einholen, ob beim Bilder-Upload eine automatische Gesichtserkennung durchgeführt werden und biometrische Merkmale der Nutzer gespeichert werden dürfen. Außerdem fordert Caspar, dass vor der Einwilligung einfach und verständlich darüber informiert wird, wie die Erkennung funktioniert und welche Risiken sie für die Privatsphäre haben kann. Alle ohne diese Einwilligung erstellten Erkennungsmuster sollten gelöscht werden. Eine geplante behördliche Anordnungsverfügung, die Facebook zu diesen Maßnahmen zwingen sollte, ruht mit dem Verfahren.

Facebooks im vergangenen Jahr aktivierte Gesichtserkennung hatte für einen Sturm der Entrüstung unter Datenschützern gesorgt. Neben dem Hamburger Landesbeauftragte hatte sich auch seine Kollegin aus Bremen zu Wort gemeldet, ebenso hagelte es Kritik von der Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU). (axk)