TV-Werbeblocker vorerst abgeblockt

Das Landgericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung von RTL und Vox gegen die "Fernsehfee" bestätigt.

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Von
  • Andreas Stiller

Die "Fernsehfee" hat vorerst ausgezaubert, jedenfalls bei RTL und Vox. Die beiden privaten Fernsehanstalten setzten in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin (AZ 15 O 123/99) ihre einstweilige Verfügung wegen Vernichtungswettbewerbs durch, nachdem zwei Monate zuvor SAT1 mit einem ähnlichen Antrag beim Gericht in Mainz noch abgeblitzt war. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus. Fernsehfee bietet insbesondere einen über Radio-RDS (Deutschlandfunk) übermittelten Werbeblocker-Service an, der bei Werbung den Kanal umschaltet oder den Videorecorder anhält. (as)